Die Erlöse aus den Anleihen wurden mittels Weiterleitungskrediten an die SIGNA Prime Selection AG weitergegeben. Die Anleihegläubiger werden durch die Finger schauen.
Zum Jahresende kommt es zu einer weiteren Mega-Pleite im zusammengebrochenen Signa-Immobilien-Imperium um Rene Benko. So musste nun laut Creditreform die SIGNA Prime CM 2017 GmbH Konkurs anmelden. Die Verbindlichkeiten betragen 478,91 Millionen Euro, davon entfallen 477,59 Millionen Euro auf ausgegebene Anleihen. Darunter ist eine Anleihe mit einem Volumen von 355 Millionen Euro und einer Laufzeit bis ins Jahr 2047. Die Aktiva haben nur einen Verkehrswert in Höhe von 16,42 Millionen Euro.
„Die Erlöse aus diesen Anleihen wurden in Entsprechung der jeweiligen Anleihebedingungen mittels Weiterleitungskrediten an die SIGNA Prime Selection AG weitergegeben. Die SIGNA Prime Selection AG hat auch unbedingte und unwiderrufliche Garantien für die Kapital- und Zinszahlungspflichten der Antragstellerin unter den Anleihen abgegeben. Das Vermögen der Antragstellerin beschränkt sich de facto auf die Forderungen aus den Weiterleitungskrediten. Die Passiva andererseits beschränken sich im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten aus den emittierten Anleihen“, heißt es im Konkursantrag.
„Das Zahlungsprofil der Weiterleitungskredite entspricht jenem der Anleihen. Ausgehend davon wurde im Rahmen der Anleihebedingungen auch ausdrücklich vereinbart, dass die Antragstellerin unter den Anleihen fällige Beträge nur dann und insoweit an die Anleihegläubiger zu zahlen hat, als sie die dafür erforderlichen Beträge auch von der SIGNA Prime Selection AG aus den jeweiligen Weiterleitungskredit erhalten hat.“
Endgültiger Forderungsverzicht
Und weiter heißt es: „Solange und soweit die Antragstellerin keine oder keine ausreichenden Beträge aus den Weiterleitungskrediten erhält, haben die Anleihegläubiger unwiderruflich auf die Geltendmachung der ihnen aus der Anleihe zustehenden Beträge verzichtet (reine Stundung). Es wurde aber auch ausdrücklich vereinbart, dass ohne weitere Erklärung durch die beteiligten Parteien die reine Stundung in einen endgültigen Forderungsverzicht der Anleihegläubiger umgewandelt wird, sobald endgültig feststeht, dass weder die Emittentin aus dem Kreditvertrag noch die Anleihegläubiger aus der Garantie von der Garantin Zahlungen erhalten werden.“
Da über das Vermögen der SIGNA Prime Selection AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde, ist es fraglich, ob bzw. in welcher Höhe noch Quotenzahlungen an die Antragstellerin erfolgen werden, die dann an die Anleihegläubiger weitergereicht werden können.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft