Nationalbank will Bezahlen mit Bargeld rechtlich absichern

Wirtschaft

Regierungsprogramm gibt dazu keine Hinweise. Frühere ÖVP-Forderung nach Absicherung in Verfassungsrang offenbar kein Thema mehr.

Österreich ist noch immer ein Land der Bargeldzahler. Laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens zeb erfolgen 58 Prozent aller getätigten Transaktionen im Handel bar. Mit 28 Prozent Kartenzahlungen ist Österreich fast Schlusslicht (der Rest sind Überweisungen oder Lastschrift). Dies könnte sich aber auf Druck des Handels zugunsten von Kartenzahlungen ändern. Denn von 2020 bis 2024 stieg laut Nationalbank (OeNB) die Zahl der Betriebe, die die Annahme von Bargeld ablehnen, von 6 auf 9 Prozent. Dem will die OeNB einen Riegel vorschieben.

Konkret plädiert Direktor Eduard Schock für eine Stärkung der Annahmepflicht beim Bargeld. Sollte das nicht auf freiwilliger Basis gelingen, so müsse auch über regulatorische Maßnahmen nachgedacht werden.

In der vergangenen Legislaturperiode wollte neben der FPÖ auch die ÖVP Bargeld in der Verfassung absichern. Konkret hieß es auf der VP-Website (noch immer abrufbar): „Mit Karte, durch Überweisung, vielleicht auch mit dem digitalen Euro, aber eben auch mit Bargeld – wir wollen, dass es auch in Zukunft deine Entscheidung ist, wie du bezahlst. Deshalb muss unser Bargeld als Zahlungsmittel in der Verfassung verankert werden!“ Bargeld solle ein verbreitetes Zahlungsmittel bleiben.

Flächendeckende Bargeldversorgung

Dazu ist im aktuellen Regierungsprogramm nichts zu finden. Lediglich, dass sich die Bundesregierung zu einer flächendeckenden Bargeldversorgung bekenne. Ob sich die VP damit von ihrer alten Forderung verabschiedet hat, beantwortet sie auf KURIER-Anfrage so: „Die Österreichische Volkspartei engagiert sich weiterhin für die Sicherung des Bargelds sowie für eine flächendeckende Bargeldversorgung in jeder Gemeinde. Bargeld ist mehr als ein Zahlungsmittel – es steht für Selbstbestimmung, finanzielle Freiheit und das Vertrauen in die Stabilität unseres Rechtsstaats.“

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Dazu heißt es aus der OeNB: „Es ist völlig egal, ob die Annahmepflicht als Verfassungs- oder als einfaches Gesetz gemacht wird.“ Sie macht sich für die Annahmepflicht (mit bestimmten eng gehaltenen Ausnahmen) stark. Vorteil eines Verfassungsgesetzes wäre, dass dieses nicht mehr so leicht wieder geändert werden könne. Entscheidend sei aber letztendlich nicht, wo es geregelt wird, sondern wie.

Rechtsstreit

Rein gesetzlich gibt es aus Sicht der OeNB eine Annahmepflicht, die etwa im Konsumentenschutzrecht geregelt sei. Das Problem: Das werde gelegentlich bestritten und Kunden könnten dagegen auch nicht vorgehen – außer es im Extremfall auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Einige Länder haben begonnen, Beschwerdestellen und Strafen einzuführen, falls Bargeld nicht angenommen wird. In Norwegen etwa wurde die Annahmepflicht eingeführt. Und auch in Schweden gebe es ähnliche Überlegungen, etwa auch aus Sicherheitsgründen, falls es zu Cyberattacken komme, die Systeme lahmlegen.

Und nicht zuletzt wolle die Europäische Zentralbank, dass die für den künftigen digitalen Euro geplante Annahmepflicht gleichermaßen für das Bargeld gelten soll. Im Moment ist das in den entsprechenden Verordnungsentwürfen nämlich noch nicht sichergestellt. „Wir kämpfen daher auch auf europäischer Ebene um die Gleichstellung von Bargeld“, so die OeNB.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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