Neue EU-Regelung: Jährliche Pflichtinspektion für ältere Autos

Wirtschaft

Die EU-Kommission will aus Sicherheitsgründen eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen auch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. EU-Kommission hofft auf weniger Verkehrstote.

Der Vorschlag sei eine Maßnahme, die die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer senken könne, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Jährliche Überprüfungen von Pkw und Kleintransportern würden zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führen. 

Ältere Fahrzeuge sind pannenanfälliger

Ältere Fahrzeuge seien pannenanfälliger, zudem hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt seien und einen höheren Anteil an Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß hätten, so die Brüsseler Behörde weiter. 

Österreich hat Pickerl-Pflicht schon umgesetzt

Auf Österreich hätte diese Regelung keine Auswirkung, denn seit dem Jahr 1973 gilt die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich das „Pickerl“ genannt. Für das „Pickerl“ gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

Alle zwei Jahre in Deutschland

Innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Regelungen. In Deutschland etwa müssen Fahrzeuge in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wie alt ein Fahrzeug ist. Für Neuwagen steht die erste Inspektion erst nach 36 Monaten an.  

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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