Für welche Verpackungen ist künftig Pfand zu bezahlen? Und worauf ist bei der Rückgabe zu achten? Die wichtigsten Infos für Konsumenten.
Es sind nur noch wenige Tage, bevor am 1. Jänner 2025 das Einwegpfand für Getränkeverpackungen eingeführt wird.
Aber was ändert sich mit Anfang Jänner für die Konsumenten? Wie viel Pfand ist zu bezahlen und wie bekommt man sein Geld zurück? Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen rund ums Thema:
Für welche Verpackungen ist künftig Pfand zu bezahlen?
So wie es bereits bei Mehrwegverpackungen üblich ist, wird mit Jänner auch ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen aus Plastik oder Metall eingeführt. Das bedeutet, dass Kunden beim Kauf einer PET-Flasche oder einer Dose 25 Cent pro Stück bezahlen müssen, die sie bei der Rückgabe der Verpackung wieder retour bekommen. Das gilt für Gebinde mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Liter. Die Pfandflaschen werden an einem eigenen Logo am Etikett zu erkennen sein.
Gibt es Ausnahmen?
Vom Einwegpfand ausgenommen sind Getränkeverbundkartons (Tetra Pak). Auch Milch und Milchprodukte und Flaschen für Beikost oder medizinische Produkte sind aus hygienischen Gründen nicht von der Pfandpflicht erfasst, genauso wenig wie Sirupe, da diese nicht zum direkten Verzehr geeignet sind. Die Verpackungen der ausgenommenen Produkte werden wie bisher im gelben Sack bzw. in der gelben Tonne entsorgt.
Ab wann findet man diese Pfandflaschen im Handel?
Da die Getränkehersteller erst mit Anfang Jänner die neuen Verpackungen mit Pfandlogo ausliefern dürfen, werden die ersten Pfandflaschen und -dosen voraussichtlich erst in der zweiten Jännerwoche im Handel zu finden sein. Mit Ende März dürfen keine Verpackungen mehr ohne Pfandlogo für den heimischen Markt produziert werden. Im Handel dürfen die „alten“ Getränkeverpackungen ohne Pfand aber noch bis Ende 2025 verkauft werden.
Wo können Konsumenten ihre Getränkeverpackungen zurückgeben?
Flaschen und Dosen dürfen dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden. An den Standorten der großen Supermarktketten funktioniert die Rücknahme fast überall über Automaten (wie bisher etwa bei Bierflaschen). Kleinere Händler wie Bäckereien oder Trafiken nehmen das Pfandgut meist persönlich zurück und zahlen das Pfand aus. Sie müssen jedoch nur die Verpackungsart entgegennehmen, die sie auch selbst verkaufen (zB. nur Dosen und 0,5 Liter PET-Flaschen) und auch nur in den Mengen, die normalerweise bei einem Kauf erworben werden (meist ein bis zwei Stück).
Worauf ist bei der Rückgabe zu achten?
Die Flaschen und Dosen müssen bei der Rückgabe leer und unzerdrückt sein, bei PET-Flaschen muss außerdem das Etikett vollständig vorhanden sein. Damit die Getränkeverpackung dem österreichischen Pfandsystem zugeordnet werden kann, ist es zudem notwendig, dass das Pfandlogo und der Strichcode gut erkennbar sind. Nur dann erhalten Konsumenten ihre 25 Cent pro Verpackung zurück. Händler müssen ihren Kunden dabei die Möglichkeit geben, das Pfand in Form von Bargeld und nicht bloß als Wertbon zurückzubekommen.
Wofür braucht es überhaupt ein Einwegpfand?
Da Kunststoff und Aluminium wichtige Wertstoffe sind, soll möglichst viel davon gesammelt und recycelt werden. Aktuell landen rund 70 Prozent der Einwegkunststoffflaschen in Österreich wieder im Kreislauf. Durch das Einwegpfand soll diese Sammelquote erhöht werden und zwar 2025 auf mindestens 80 und bis 2027 auf mindestens 90 Prozent. Gleichzeitig soll durch das Einwegpfand das sogenannte „Littering“ (also das achtlose Wegwerfen …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft