Rechnungshof: E-Control hätte OMV-Gasverträge einsehen müssen

Wirtschaft

Behörde hätte Details des OMV-Gasliefervertrags mit Gazprom verlangen sollen. E-Control erhielt unvollständige Informationen.

Nach Ansicht des Rechnungshofes waren weder die zuständigen Ministerien noch die E-Control oder die Staatsholding ÖBAG auf die Gaskrise gut vorbereitet. So war es nach Ansicht des Rechnungshofes ein Fehler, dass im untersuchten Zeitraum 2018 bis 2022 weder das Energieministerium noch die ihm unterstehende Regulierungsbehörde E-Control vollständigen Einblick in die Gas-Lieferverträge zwischen der OMV und dem russischen Gazprom-Konzern bekommen hätten.

Die OMV hat ihren Liefervertrag mit Gazprom nach einem Gerichtsstreit im Dezember gekündigt. Seitdem wird der OMV kein russisches Gas geliefert. Mit dem von der Ukraine verhängten Transitstopp fließt seit 1. Jänner gar kein russisches Gas mehr durch die Pipeline, die durch die Ukraine und die Slowakei nach Österreich führt. Damit müssen Alternativen zum bisher größten Gaslieferanten gefunden werden.

Großflächige Schwärzungen im OMV-Vertrag

Auch Erdgasunternehmen müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln, räumt der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Erdgas-Versorgungssicherheit ein. Dennoch seien die Erdgasunternehmen verpflichtet, dem Energieministerium bzw. der Regulierungsbehörde E-Control Einsicht in Unterlagen zu geben – das gelte auch für Gaslieferverträge.

„Die E-Control konnte dem Rechnungshof nicht bestätigen, dass ihr alle Verträge und Vertragsbestandteile vollständig vorlagen“, schreibt der RH. „Teile des Langfristvertrags zwischen OMV und Gazprom waren großflächig geschwärzt.“ Die Meldepflichten seien also nicht durchgesetzt und für Verstöße vorgesehene Geldstrafen nicht verhängt worden.

Österreich war auf Krisenfall schlecht vorbereitet

Auch dem Klimaschutzministerium sei der Vertrag im überprüften Zeitraum nicht vorgelegen. „Gerade auch in Anbetracht des Handlungsbedarfs im Jahr 2022 wäre dies von übergeordnetem öffentlichem Interesse gewesen.“ Behörden von EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, ein Monitoring zur Versorgungssicherheit durchzuführen, betont der RH. „Mit lückenhaften beziehungsweise nicht aktuellen Daten waren jedoch weder Österreich noch die EU in einem Krisenfall gut vorbereitet.

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Der Staatsholding ÖBAG, die 31,5 Prozent an der OMV hält, werfen die Rechnungshof-Prüfer vor, nur anlassbezogen im Auftrag des Finanzministeriums tätig geworden zu sein. Zu den Aufgaben der ÖBAG zähle aber auch die Sicherung des Wirtschaftsstandortes, wozu auch die Energieversorgung gehöre.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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