„Im österreichischen Weinviertel nahe der tschechischen Grenze spielt in Unterretzbach der Rock ‘n Roll eine ganz große Rolle. Rock’n‘Roll im Weinviertel, das geht? JA, das geht! Und zwar für Ramona und René Pollak. Das Winzerpaar lebt den Rock´n Roll und liebt die 50er Jahre. Alles begann 2008, der elterliche Weinbaubetrieb „Weinhof Pollak“ wurde übernommen. Doch das war den Beiden nach ein paar Jahren nicht genug“, heißt es auf der Firmen-Homepage. „2013 wurde alles auf eine Karte gesetzt und Renés Leidenschaft für
die 50er Jahre wurde in den Betrieb mit eingebracht. Alles auf Null und Neustart, Etiketten, Design, Grafiken einfach alles wurde geändert – nur eines blieb gleich: René der WINZER! Sein Stil: unverfälscht, ehrlich, leidenschaftlich.“
Die Rede ist vom Winzer René Paul Pollak, Inhaber der nicht protokollierten Firma Weinhof René Pollak, und geschäftsführender Gesellschafter der Rockabilly Weinkult GmbH mit Sitz in Unterretzbach in NÖ. Für beide Unternehmen wurden Insolvenzverfahren beantragt. Das bestätigt der Gläubigerschutzverband Creditreform dem KURIER. Die Verfahren sind bereits am Landesgericht Korneuburg eröffnet worden. Vier Mitarbeiter sind betroffen.
Die Insolvenzursachen
„Die Krisen der letzten Jahre haben dem Schuldner extrem zugesetzt, die Umsätze gingen stark zurück. Aufgrund der Kostensteigerungen (Personal, Produktion, Transport) war es nahezu unmöglich ausgeglichen zu bilanzieren“, so Creditreform. „Es ist in Folge zu Zahlungsrückständen mangels ausreichender Liquidität gekommen. Wegen der Höhe der Verbindlichkeiten war die Insolvenzantragstellung dann alternativlos.“
Schulden und Vermögen
Die Passiva werden mit 2,021 Millionen Euro beziffert, das Vermögen besteht vor allem aus neun Liegenschaften, zwei Pkw, landwirtschaftlichen Geräten und Werkzeugen. Die Rockabilly Weinkult GmbH hat 138.500 Euro Schulden.
Außerdem ist René Pollak Eigentümer der eingetragenen EU-Marke Rockabilly Weinkult Aus Liebe zum Wien und aus Liebe zum Rock`n Roll, www.rockabilly-weinkult.at
Keine Zukunft
Eine Sanierung wird nicht angestrebt. „Der Antragsteller beabsichtigt nicht das Unternehmen fortzuführen und es wird einer Schließung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter zugestimmt“, heißt es im Antrag.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



