Signa-Pleite: Goldgrube für die Insolvenzverwalter

Wirtschaft

23 Millionen Euro für dreimonatiges Sanierungsverfahren an Anwaltskanzlei ausbezahlt, im anschließenden Konkursverfahren laufen Honorar-Ansprüche wieder neu an

Großpleiten sind immer ein gutes Geschäft für die anwaltlichen Insolvenzverwalter. In Österreich teilt sich dieses äußerst lukrative Geschäft eine kleine, gut eingespielte Gruppe von Kanzleien, die regelmäßig von den Gerichten bestellt werden. In diese exklusive Runde neu hineinzukommen, ist entsprechend schwierig. Wobei gesagt werden muss, dass Rechtsanwälte für die Abwicklung von Großinsolvenzen entsprechendes Know-how und Erfahrung haben müssen.

Ihre Honorierung ist im Insolvenzrecht geregelt. Je größer die Insolvenz, desto höher die Entlohnung für den Verwalter – allerdings ohne irgendeine Deckelung nach oben. Eine Besonderheit ist das sogenannte Sanierungsverfahren, in dem der Verwalter noch großzügiger bedient wird.

Der Zusammenbruch von René Benkos Signa-Imperium, der größten Pleite der heimischen Wirtschaftsgeschichte, führt jetzt anschaulich vor, welch groteske Größenordnungen diese Honorare erklimmen können.

Die beiden wichtigsten Gesellschaften sind Signa Prime Selection, in der Benko die Luxus-Immobilien geparkt hat, und Signa Development. Die Mehrheit der -Gläubiger entschied sich für ein Sanierungsverfahren, das innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden sollte. Voraussetzung ist eine Quote von 30 Prozent, der Sanierungsverwalter agiert wie ein Aufsichtsratsvorsitzender, das Management arbeitet weiter (Eigenverwaltung).

Zu den Sanierungsverwaltern wurden die Kanzlei Abel Rechtsanwälte für die größere Prime bestellt und Andrea Fruhstorfer (eco law) für die Development.

Abel steht für die nur kurzfristige Sanierungsverwaltung, die abgebrochen werden musste, ein Honorar von 23 Millionen Euro zu. Fruhstorfer kommt auf sieben Millionen Euro.

Ganz so gemütlich liefen beide Verfahren dann doch nicht, denn Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, grätschte dazwischen und legte dagegen Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht Wien ein. Peschorn glaubte nicht an die Erfüllung der 30-prozentigen Quote. Zum Zeitpunkt der Abstimmung der Gläubiger über den Sanierungsplan und der gerichtlichen Bestätigung war nicht genug Geld für die Verfahrenskosten vorhanden, also auch nicht für die Verwalter.

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Außerdem, argumentierte Peschorn, könne die Signa-Geschichte in einem Konkursverfahren wesentlich besser und transparenter aufgearbeitet werden.

Abel war bereit, seine Forderungen zu stunden.

Der Anwalt der Republik bekam vom OLG und vor Kurzem auch vom Obersten Gerichtshof Recht, für die Signa Prime. Die Development-Entscheidung kommt demnächst.

Die Stundung der „Belohnungen“ des Insolvenzverwalters sei nicht gesetzeskonform, weil dessen Stellung im weiteren Verfahren der eines Gläubigers gleichkomme, „was mit der ihm vorgeschriebenen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Eigeninteresselosigkeit nicht vereinbar wäre“, befanden die Höchstrichter.

Also Schluss mit der Eigenverwaltung, das Handelsgericht eröffnete im Oktober das Konkursverfahren.

Da ein Massekredit in jeweils zwei Tranchen zu 25 Millionen Euro Liquidität in die Signa-Kasse spülte, konnte Abels Honorar ausbezahlt werden. Die beiden größten Überweisungen erfolgten kurz nach dem OGH-Erkenntnis. Am 6. November 9,6 Millionen Euro, am 12. November folgten 9,94 Millionen.

Jetzt würde man meinen, dass die insgesamt 23 Millionen für das Konkursverfahren fortgeschrieben würden. Denn auch wenn die sechs Juristen der Kanzlei Abel einige Monate lang mit Teams Tag und Nacht an Signa gearbeitet hatten, kommt man nie auf eine Leistung für 23 Millionen Euro.

Doch im aktuellen Konkursverfahren, das sich über etliche Jahre hinziehen wird, beginnen die Honoraransprüche von Neuem. Ab einem Verwertungserlös von mehr als 6 Millionen darf ein Prozent verrechnet werden.

Parlamentsbeschluss

„Die Entlohnung der Sanierungsverwalterin folgt ausschließlich der vom Parlament beschlossenen Insolvenzordnung und den …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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