Start mit 1. Jänner: So funktioniert das neue Einwegpfand

Wirtschaft

Mit 1. Jänner wird das Pfandsystem für Getränkeverpackungen wie PET-Flaschen und Dosen eingeführt. Der KURIER klärt alle wichtigen Punkte, die Konsumenten jetzt wissen müssen.

Was in vielen europäischen Ländern bereits seit Längerem Realität ist, kommt jetzt endgültig auch nach Österreich: Nach einer langen Zeit der Ankündigungen startet mit Neujahr das Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen.

Ab Jänner wird für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen, jeweils mit einem Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Litern beim Kauf ein Einsatz zu entrichten sein. Dieser beträgt 25 Cent pro Stück und wird dem Kaufpreis bei der Kassa hinzugerechnet. Auch für Online-Getränkebestellungen fällt Pfand an. Das Geld bekommen Konsumenten jeweils zurück, wenn sie die Flasche oder Dose zurückbringen. 

Österreichisches Pfandlogo am Etikett

Die Verpackungen, für die Pfand zu bezahlen ist, sind leicht erkennbar am österreichischen Pfandlogo auf der Dose bzw. dem Flaschenetikett. 

Ausgenommen sind Getränkeverbundkartons wie etwa vom Hersteller Tetra Pak, Flaschen aus Glas oder Metall, die Verpackungen von Milch und Milchprodukten sowie Flaschen für Beikost und medizinische Produkte (aus hygienischen Gründen). Auch für Sirupe fällt kein Pfand an, da diese nicht zum direkten Verzehr geeignet sind. Die Verpackungen all dieser Produkte werden auch weiterhin im Gelben Sack oder in der gelben Tonne entsorgt.

Die ersten Flaschen und Dosen, für die Pfand zu bezahlen ist, werden voraussichtlich in der zweiten Jännerwoche in den Supermarktregalen zu finden sein, da die Getränkehersteller erst mit Anfang des Jahres 2025 neue Verpackungen ausliefern dürfen. Produkte der Handelseigenmarken können vereinzelt schon früher in pfandpflichtiger Verpackung angeboten werden. 

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Alte Verpackungen werden bis Ende 2025 verkauft

Mit Ende März dürfen Getränkehersteller keine Plastikflaschen und Dosen mehr ohne Pfandlogo für den heimischen Markt produzieren. Im Lebensmittelhandel dürfen die „alten“, pfandfreien Verpackungen aber noch bis Ende 2025 verkauft werden.

Zurückgeben können Konsumenten die Flaschen und Dosen überall dort, wo diese auch verkauft werden. An den Standorten der großen Supermarktketten funktioniert die Rücknahme fast überall über Automaten (wie bisher etwa bei Bierflaschen). Kleinere Händler wie etwa Bäckereibetriebe, Tankstellen oder Trafiken nehmen das Pfandgut meist persönlich zurück und zahlen das Pfand aus.

Die kleinen Unternehmer müssen jedoch nur die Verpackungsarten entgegennehmen, die sie auch selbst verkaufen. Bietet ein Würstelstandbetreiber also zum Beispiel nur Dosen und 0,5-Liter-Plastikflaschen an, muss er auch nur diese Verpackungen zurücknehmen. Es kann außerdem nur die Menge retourniert werden, die normalerweise bei einem Kaufakt erworben wird. Das sind meistens ein bis zwei Verpackungen.

Leer und unzerdrückt

Die Getränkeverpackungen müssen leer und unzerdrückt sein, wenn sie zurückgegeben werden, da in den Automaten die Form der Verpackungen gescannt wird. Bei PET-Flaschen muss außerdem das Etikett vollständig vorhanden sein.

Damit die Getränkeverpackung dem österreichischen Pfandsystem zugeordnet werden kann, ist es zudem notwendig, dass das Pfandlogo und der Strichcode gut erkennbar sind. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Konsumenten ihre 25 Cent pro Flasche oder Dose zurück.

Die Händler dürfen den Kunden das Pfand nicht ausschließlich in Form eines Wertbons für den nächsten Einkauf zurückzahlen. Sie müssen den Konsumenten auch die Möglichkeit geben, das Pfand in Form von Bargeld zu erhalten, etwa indem der Wertbon an der Kassa in Bargeld umgetauscht werden kann. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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