
Das 13. Handelsberufungsgericht in St. Petersburg hat laut Gerichtsregister am Donnerstag die Berufungen der Strabag, von österreichischen Aktionären des Baukonzerns sowie der Raiffeisenbank Russland abgelehnt.
Urteil ist rechtskräftig
Die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung vom 20. Jänner 2025, wonach die Raiffeisenbank Russland mehr als zwei Milliarden Euro an den russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited zahlen und deren Strabag-Aktien übernehmen muss, erlangt somit Rechtskraft.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft
(Visited 2 times, 1 visits today)