
Für Beschäftigte in Gastronomie, Hotellerie, Freizeitbetrieben etc. bildet Trinkgeld einen wichtigen Teil des Einkommens. Je nach Höhe des Trinkgeldes, je nach Branche und Bundesland wurden bisher unterschiedliche Berechnungen für Sozialversicherungsbeiträge angestellt. Dabei kam es oft zu Konflikten und unerwarteten Nachzahlungen. Damit soll nun Schluss sein. Seit 1.1.2026 gilt eine neue, bundesweit einheitliche Regelung.
Für Berechnung wird nun ein Fixbetrag angenommen
Nun wird für jeden Mitarbeiter, der selber Geld kassiert (mit Inkasso) und auch jene, die im Hintergrund tätig sind (ohne Inkasso) eine Pauschale festgelegt, die eine Obergrenze für die Beitragsbemessung darstellt. Für 2026 sind es 65 Euro (mit) bzw. 45 Euro (ohne Inkasso). Wer mehr Trinkgeld erhält, zahlt nicht mehr Sozialversicherungsbeiträge. Wer weniger erhält, kann seine Beitragshöhe auch individuell berechnen lassen und zahlt dann auch weniger.
Keine Zersplitterung in neun Landesregelungen mehr
„Mit der Verlautbarung der Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ist ein zentraler Meilenstein erreicht“, zeigen sich Alois Rainer, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über den Schritt begeistert. „Die bisherige Zersplitterung in neun Landesregelungen wird durch ein klares, einheitliches Modell ersetzt.“
„Rechtssicherheit vom Neusiedler See bis zum Bodensee“
Das bisherige System sei von Unsicherheiten, hohem administrativem Aufwand und dem Risiko von Nachzahlungen geprägt gewesen. „Dieses komplexe und fehleranfällige Modell hat nun ausgedient. Die neue Regelung sorgt vom Neusiedler See bis zum Bodensee für Rechtssicherheit“, so Rainer und Imlauer.
In Zukunft wird Pauschale schrittweise erhöht
Mit der Einführung der neuen Regelung verjähren auch offene Nachforderungen. Neben der Pauschalregelung für Dienstnehmer mit und ohne Inkasso gibt es auch eine eigene Schiene für Lehrlinge und Pflichtpraktikanten. Für sie gilt 2026 eine Pauschale von 20 Euro, die 2027 in dieser Höhe beibehalten wird und 2028 auf 25 Euro steigt. Für Dienstnehmer mit Inkasso wird die Pauschalhöhe 2027 mit 85 Euro, 2028 mit 100 Euro festgesetzt. Für Dienstnehmer ohne Inkasso gelten künftig 45 Euro (2027) und 50 Euro (2028).
„Exorbitante Erhöhungen der Pauschalen hätten sowohl Mitarbeiter:innen als auch Unternehmer:innen massiv geschadet. Uns war daher wichtig, dass die Pauschalen, insbesondere auch bei unseren Lehrlingen, in einem angemessenen Ausmaß festgesetzt werden. Trinkgeld wird schließlich freiwillig von Gästen gegeben und ist ein Zeichen der Wertschätzung unseren Mitarbeiter:innen gegenüber“, so die beiden Fachverbandsobleute.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



