Donald Trump und seine Frau Melania haben in den vergangenen Tagen mit sogenannten Memecoins viel Geld verdient. Was steckt dahinter?
Bereits im Wahlkampf setzte sich Donald Trump als „Krypto-Präsident“ in Szene und stellte der Branche regulatorische Erleichterungen in Aussicht. Nicht nur der Bitcoin-Kurs stieg vor der Amtseinführung Trumps am Montag zeitweise auf ein Rekordhoch. Auch Trump selbst profitierte kräftig vom Kryptoboom.
Drei Tage vor seiner Amtseinführung gaben mit ihm verbundene Unternehmen eine eigene Memecoin mit der Bezeichnung „$Trump“ aus, mit „$Melania“ folgte auch eine Memecoin für seine Frau Melania. Die Marktkapitalisierung der beiden Krypto-Token betrug zuletzt fast 10 Mrd. US-Dollar. Die Coins der Trumps sind also ein Milliardengeschäft. Was aber sind Memecoins? Welchen finanz- oder kapitalmarktrechtlichen Anforderungen unterliegen Sie? Und: Könnten auch österreichische Politiker eine solche Memecoin ins Leben rufen?
Was sind Memecoins?
Memcoins haben in der Regel weder einen klassischen Nutzen noch gewähren sie verbriefte Rechte, etwa Zahlunsansprüche, Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungen. Üblicherweise basieren sie auf einem „Hype“, auf einem viralen Phänomen oder auf der Popularität einer Person. Der Kryptökonom Alfred Taudes vergleicht die Trump-Coins mit einer digitalen Gedenkmünze. Mit ihr solle der Sieg Trumps bei den US-Präsidentenwahlen gefeiert werden, sagt er: „Trump-Coins haben einen ideelen Wert. Man lässt sich von Trump abzocken und findet das cool.“ Entsprechend heißt es im Begleittext, dass die Trump-Coins nicht als Investitionsobjekt oder Wertpapier gedacht seien, sondern „als Ausdruck der Unterstützung“. Der Handel mit solchen Memecoins ist hochspekulativ und sehr volatil. Wer Geld in solche Memecoins steckt, sollte sich bewusst sein, das jederzeit ein Totalausfall möglich ist.
Technisch gesehen sind sie auch keine Kryptowährung. Dafür müssten sie über eine eigene Blockchain verfügen, also eine verteilte Datenbank, auf der die Transaktionen verzeichnet werden. Wie auch andere Memecoins (z.B. Dogecoin) nutzen sie die Blockchain einer anderen Kryptowährungen, im konkreten Fall greifen sie auf die Infrastruktur von Solana zurück. Laut der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sind solche Memecoins rechtlich meist als „sonstige Kryptowerte“ einzustufen.
Welchen finanzmarktrechtlichen Vorschriften unterliegen sie?
Damit die Coins in Österreich gehandelt werden dürfen, müssen theoretisch nach der Ende des vergangenen Jahres in Kraft getretenen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) 20 Tage vor Veröffentlichung ein Whitepaper an die zuständige Behörde übermittelt werden. Darin müssen wesentliche Merkmale, Rechte und Pflichten, aber auch damit verbundene Risiken dargestellt und beschrieben werden. Eine Bewilligung durch die FMA ist allerdings nicht notwendig. Nach Ablauf der Frist von 20 Tagen können die Memecoins angeboten werden. Stellt die FMA Verstöße fest, kann sie die Coins allerdings aus dem Verkehr ziehen.
Wo kann man solche Memecoins kaufen?
Gekauft und verkauft werden können solche Memecoins etwa über einschlägige Kryptobörsen, auch in Österreich. Eine Untersagung, „spaßige“ oder poltisch assozierte Memecoins zu handeln, gebe es nicht, sagt ein FMA-Sprecher zum KURIER. Whitepaper für die Trump-Coins liege zwar keines vor. Weil aber bis Ende des Jahres noch eine Übergangsphase gelte, müssten Kryptobörsen, die bereits über eine Lizenz verfügen, im Zusammenhang mit solchen Memecoins nur Geldwäschevorschriften einhalten.
Könnten auch österreichische Politiker solche Memecoins ausgeben?
Die Technologie stehe jedem offen, sagt Kryptoökonom Taudes. Funktionieren würde sie allerdings nur, wenn es auch eine große Community gebe. „Es ist ein …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft