
Es wurde nichts mit der Weihnachtsfeier im Familienkreis. Denn über René Benko ist heute, Dienstag, von der Haft- und Rechtsschutzrichterin vom Landesgericht Wien die U-Haft wieder verlängert worden – zum elften Mal. „Das Gericht vermeint, der lange zu untersuchende Zeitraum aus der Vergangenheit begründe bereits die (konkrete) Tatbegehungsgefahr für die Zukunft“, so Strafverteidiger Norbert Wess zum KURIER.
„Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist – und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden dagegen daher auch dieses Mal gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erheben.“
René Benko ist zwar bereits im ersten Verfahren zu zwei Jahren unbedingter Haft und im zweiten Verfahren zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, doch die Urteile sind nicht rechtskräftig. Daher gilt Benko als unbescholtener Bürger.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



