
Die Entscheidung ist gefallen: Der neue Antrag auf Enthaftung des gestrauchelten Immobilien-Investors und Signa-Gründers wurde abgelehnt.
Im Ermittlungsverfahren gegen den gestrauchelten Immobilienjongleurs René Benko war am Montagnachmittag im Landesgericht Wien erneut eine Haftverhandlung anberaumt. Denn Benkos Strafverteidiger Norbert Wess hat für seinen Mandanten einen weiteren Enthaftungsantrag gestellt. Benko soll zwar die U-Haft bisher gut überstanden haben, aber er will offenbar nichts mehr, als in Freiheit entlassen zu werden. Doch die zuständige Haft- und Rechtschutzrichterin macht ihm auch diesmal einen Strich durch die Rechnung: Der Ex-Milliardär muss vorerst im Gefängnis bleiben.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat heute die Untersuchungshaft gegen René Benko um weitere zwei Monate verlängert, heißt es in einer Aussendung des Gerichts. Bereits zuvor war die am 24. Jänner 2025 erstmals verhängte Untersuchungshaft am 31. Jänner 2025 und dann am 27. Februar verlängert worden.
„Die Verteidigung brachte vor, Tatbegehungsgefahr sei nicht anzunehmen. Die WKStA geht weiterhin vom Vorliegen der Haftgründe aus und beantragte die Fortsetzung der Untersuchungshaft“, so das Gericht.“Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fiel schon mit 24.3.25 weg, dieser Haftgrund darf nach dem Gesetz nur für zwei Monate angenommen werden.“
Spätestens am 28. April hätte über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden müssen. „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht anhand der aktuellen Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Voraussetzungen der Untersuchungshaft weiterhin vorliegen“, merkte die WKStA an.
„Daher hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch die Fortsetzung der Untersuchungshaft des Rene Benko beim Landesgericht für Strafsachen Wien beantragt.“ Nicht bestätigt wurde, dass eine Anklage noch im April bevorstehe. Aber: „Die Ermittlungen sind in vollem Gange“, teilte die WKStA dazu mit.
Erklärung zur Untersuchungshaft
„Die Untersuchungshaft wird jeweils nur für eine befristete Zeit – die sogenannte Haftfrist – verhängt. Knapp vor deren Ablauf oder im Fall eines Enthaftungsantrags durch den Beschuldigten muss eine Haftverhandlung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Inhaftierung weiterhin gegeben sind. Liegen diese nicht mehr vor, muss der Beschuldigte freigelassen werden“, so die Medienstelle des Landesgericht Wien. „Die Haftfrist beträgt 14 Tage ab Verhängung der Untersuchungshaft, einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung der Untersuchungshaft und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung der Untersuchungshaft. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen und der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt.“
Source:: Kurier.at – Wirtschaft