Urteil: Fluggastrechte-Portal darf Ryanair nicht schlechtreden

Wirtschaft

Das Internetportal Flightright – eine der bekanntesten Anlaufstellen für Fluggastrechte – darf den irischen Billigflieger Ryanair nicht schlechtreden. In einem Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg dem Unternehmen etwa die Behauptung verboten, dass die Fluggesellschaft Verbraucherrechte mit den Füßen trete. Zudem darf es seinen Kunden nicht mehr raten, jegliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren. Es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro für jeden Wiederholungsfall verhängt.

Gericht verlangt Preistransparenz von Fluggast-Portal

Flightright sammelt wie andere Portale Entschädigungsansprüche von Passagieren bei gravierenden Flugverspätungen und setzt diese gegen die Airline juristisch durch. Dafür kassieren die Portale eine Provision. In diesem Zusammenhang hat das OLG die Firma verpflichtet, einen zusätzlich erhobenen „Anwaltszuschlag“ von 14 Prozent von Beginn an transparent zu machen.

Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geht es bei einem kurzen Flug bis 1.500 Kilometer Entfernung um 250 Euro Entschädigung. Bei längeren Flügen sind nach drei Stunden Verspätung bis zu 600 Euro fällig. Die Portale kassierten davon bis zu 40 Prozent, erklärte Ryanair.

Ryanair: Passagiere sollen sich an uns wenden

Das Unternehmen in Dublin begrüßte das Urteil, das auf eine Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofs zurückgeht. Marketing-Chef Dara Brady forderte die Passagiere auf, ihre Ansprüche ausschließlich direkt bei Ryanair anzumelden und unnötige Kosten zu vermeiden. Kunden erhielten 100 Prozent dessen zurück, was ihnen zusteht.

Dritte Möglichkeit für Passagiere bei Problemen

Bei Flugverspätungen können Verbraucher, die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen, neben den Portalen auch auf kostenfreie Schlichtungsstellen zurückgreifen. In Österreich ist dies die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. In Deutschland ist es die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.

  SpaceX visiert angeblich Börsengang im zweiten Halbjahr 2026 an

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 2 times, 2 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.