US-Justiz will, dass Google Chrome verkauft: Welche Folgen das hätte

Wirtschaft

Das US-Justizministerium will die Marktdominanz von Google beenden. Der Nutzerkomfort könnte darunter leiden.

Die dominante Stellung von Google in mehreren Bereichen der Internetwirtschaft ist dem US-Justizministerium schon länger ein Dorn im Auge. Weil sie den Wettbewerb beschränkt, wird nun eine Zerschlagung des Konzerns gefordert. Konkret soll der Internet-Browser Chrome per Zwangsverkauf von Google abgespaltet werden, möglicherweise aber auch das Smartphone-Betriebssystem Android. Der „Kartellprozess des Jahrzehnts“, wie ihn das Justizministerium bezeichnet, könnte weitrechende Folgen haben – nicht nur für Google, sondern für Menschen rund um den Globus.

Richter: „Google ist ein Monopolist“

Im August hatte Google ein Kartellrechtsverfahren in den USA verloren. Bei diesem ging es um die monopolartige Stellung des Unternehmens bei Suchmaschinen. Durch Geschäfte mit anderen Unternehmen, z. B. Apple, habe Google dafür gesorgt, dass seine Suchmaschine bei der Integration in ihre Dienste gegenüber Mitbewerbern bevorzugt wurde. „Google ist ein Monopolist und hat sich wie einer verhalten, damit das auch so bleibt“, urteilte Richter Amit Mehta. Welche Strafe Google erwartete, war zunächst noch unklar. Doch die Idee, den Konzern zu zerschlagen, kam bald auf.

Zahlreiche Auflagen, um Dominanz zu brechen

Das US-Justizministerium schlägt nun gemeinsam mit den Staatsanwaltschaften aus 14 US-Staaten vor, bei Googles Browser Chrome anzusetzen. Er soll nicht nur zwangsweise verkauft werden. Dem Konzern müsse auch für fünf Jahre der Wiedereintritt in den Browsermarkt verwehrt werden. Er dürfe außerdem andere Suchmaschinen-Betreiber, bestimmte Entwickler Künstlicher Intelligenz (KI) und Spezialisten für Onlinewerbung weder übernehmen noch sich an ihnen beteiligen. Verlage müssten die Möglichkeit erhalten, sich gegen eine Nutzung ihrer Inhalte für KI-Training zu entscheiden. Außerdem müssten Netzerdaten kostenlos mit Konkurrenten geteilt werden.

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Ein vom Gericht eingesetztes und von Google finanziertes Komitee soll über die Einhaltung dieser Vorgaben wachen. Ihm müsse das Recht zur Einsicht in Firmenunterlagen und Programmcode gewährt werden. Außerdem solle es Beschäftigte befragen dürfen. Damit werde der Kreislauf durchbrochen, „der Google durch zusätzliche Nutzer, Daten und Werbeeinnahmen weiter stärkt“, hieß es im Schriftsatz der Staatsanwaltschaft. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichten, um den Wettbewerb wiederherzustellen, solle sich Google auch von Android trennen müssen.

KI bedeutet nicht automatisch gleiche Bedingungen

Die Ankläger werfen dem Unternehmen vor, mit Hilfe von Chrome und Android seine eigene Suchmaschine zulasten der Konkurrenten zu bevorzugen. Daher dürfe es Anbieter von Android-Smartphones künftig nicht mehr zwingen, ihre Produkte mit der Google-Suche oder der Google-KI zu verknüpfen.

Google lehnt diesen Vorschlag natürlich ab. Die Regierung betreibe hier Kahlschlag. Das könnte ungewollte Folgen haben und die US-amerikanische Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Der Vorschlag des Justizministeriums komme außerdem zu einer Zeit, in der der Wettbewerb ohnehin größer denn je sei – durch die Fortschritte bei Künstlicher Intelligenz. Dieses Argument sei nur teilweise richtig, meint Astrid Mager, Forscherin am Institut für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. „Ja, OpenAI ist ein aufstrebender neuer Akteur. Dessen KI ChatGPT ist ein plakatives Beispiel, aber KI steckt überall drinnen. Google verbessert auch seine Suchmaschine mit KI. Nutzer merken davon gar nichts.“

Aufspaltung könnte Nutzer frustrieren

Würde Chrome von Google losgelöst werden, könnte das eine Fragmentierung von Google-Diensten nach sich ziehen. Nutzer von Gmail, Google Maps, Google Drive, YouTube etc. …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

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