Varta-Krisensitzung: Gläubiger segnen Restrukturierungsplan ab

Wirtschaft

Das Gericht hat noch nicht zugestimmt. Diese Entscheidung wird am 3. Dezember erwartet.

„Die Varta AG („Gesellschaft“) teilt mit, dass die Mehrheit der abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin („EAT“) dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt hat“, heißt es inj einer Aussendung. „Einzig die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre hat gegen den Restrukturierungsplan gestimmt.“ Letztere halten 49,9 Prozent der Aktien. Detail am Rande: Das Amtsgericht Stuttgart hat noch nicht zugestimmt. Diese Entscheidung wird am 3. Dezember erwartet. 

Varta hat am 18. September 2024 kommuniziert, dass der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vorsieht. 

Der Hintergrund

„Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft DDr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten“, heißt es in der Aussendung weiter. „Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Millionen Euro um ca. 255 Millionen Euro auf insgesamt ca. 230 Millionen Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Millionen Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.“

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Der Vorstand der Gesellschaft rechne noch in diesem Jahr mit dem Erlass des Planbestätigungsbeschlusses durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – Stuttgart. Die weitere Umsetzung des Restrukturierungsplans erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Restrukturierungsplans.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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