Was bei der Beendigung eines Mietverhältnisses zu beachten ist, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 27. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Vermietung eines Hauses geht und wie der Mietvertrag beendet wird.
FRAGE: Ich habe ein Haus geerbt und dieses an einen Mieter vermietet. Der befristete Mietvertrag wurde bereits einmal verlängert. Im Juni läuft der Vertrag nun aus.
Bis wann muss ich dem Mieter sagen, dass ich den Vertrag nicht mehr verlängern werde?
Am Wohntelefon gab diesmal Katharina Braun, Rechtsanwältin, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
KURIER/Jeff Mangione(2),Kurier-montage
Rechtsanwältin Katharina Braun
ANTWORT: Grundsätzlich endet der Mietvertrag diesfalls mit 30. Juni 2025. Es empfiehlt sich, schriftlich (per eingeschriebenem Brief) dem Mieter zeitnahe (wann ist dem Vermieter überlassen, Frist gibt es keine), mitzuteilen, dass der Vertrag vereinbarungsgemäß mit 30. 6. 2025 endet.
Dabei empfiehlt es sich, festzuhalten, wie viele Schlüssel und welche allenfalls noch mitvermieteten Gegenstände vom Mieter rückzugeben sind und dass man sich wegen der genauen Modalitäten der Übergabe ( z B Uhrzeit) ins Einvernehmen setzt.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft