Wie der Zuverdienst für Arbeitslose geregelt ist

Wirtschaft

Die Regierung will die Zuverdienstmöglichkeiten beschränken. Die 10 wichtigsten Fragen zur geringfügigen Beschäftigung.

Die Regierung plant eine Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose und Notstandshilfebezieher. Diese Langzeitforderung der ÖVP soll mehr Menschen rascher zurück in den Job bringen und damit dem Staat mehr (Lohn)steuereinnahmen bescheren. Über Details wird heute, Mittwoch, in der Regierungsklausur verhandelt.

Laut Regierungsprogramm soll die Zuverdienstmöglichkeit für Langzeitarbeitslose auf sechs Monate beschränkt werden. Dies soll dazu führen, dass die Betroffenen rascher wieder einen Teil- oder Vollzeitjob suchen und nicht in der Arbeitslosigkeit verharren. Allerdings soll es auch Ausnahmen geben.

Doch worum geht es beim umstrittenen Zuverdienst genau? Der KURIER fasst die wichtigsten zehn Fragen zum Thema Zuverdienst für Arbeitslose und geringfügige Beschäftigung zusammen: 

1. Wie sieht die aktuelle Regelung zum Zuverdienst für Arbeitslose aus?

In Österreich dürfen Arbeitslose und Notstandshilfebezieher grundsätzlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass der AMS-Bezug gekürzt wird. 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 brutto im Monat. Sie wird jährlich der Inflation angepasst. 

2. Dürfen auch Mindestsicherungs-Bezieher dazuverdienen?

Grundsätzlich ja, jedoch wird die Mindestsicherung um die Höhe des Zuverdienstes gekürzt.

3. Wie viele Arbeitslose verdienen derzeit geringfügig dazu?

Laut aktuellen AMS-Daten verdienten von Jänner bis September 2024 im Schnitt 28.000 Arbeitslose geringfügig dazu, das sind 9,6 Prozent aller Arbeitslosen. Die Hälfte davon waren Notstandshilfebezieher. Die Zahl ist seit 2019 etwas gesunken, damals waren es im Jahresschnitt 34.000.  Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die länger als 6 Monate dazuverdienen und einen Vollzeitjob annehmen könnten, dürfte weit unter 10.000 sein. 

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4. Wie viele geringfügig Beschäftigte gibt es insgesamt am heimischen Arbeitsmarkt und wo arbeiten sie?

Ende Februar gab es 360.000 geringfügig Beschäftigte, jeweils zwei Drittel davon Frauen und Inländer. Altersmäßig liegt die Gruppe der 20- bis 24-Jährigen mit 49.000 vor jenen der Pensionisten (65plus) mit 42.000 vorne. Die meisten Minijobber sind im Handel mit 60.000 sowie im Tourismus (Beherbergung/Gastronomie) mit rund 50.000. Dahinter folgen das Gesundheitswesen und der Bildungssektor.

5. Muss der geringfügige Zuverdienst dem AMS gemeldet werden?

Ja, Beginn und Ende jeder geringfügigen Beschäftigung müssen gemeldet werden. Das AMS erfährt nicht automatisch davon, wodurch die Kontrolle erschwert wird. Auch eine Beschäftigung mit Dienstleistungsscheck muss gemeldet werden. 

6. Welche Kontrollen führt das AMS durch? 

Das AMS kontrolliert stichprobenartig Betriebe, die überdurchschnittlich viele Geringfügige beschäftigen. Weiters wird eine Bestätigung verlangt, dass der Arbeitgeber gefragt wurde, ob aus der geringfügigen Beschäftigung eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle werden kann.

7. Warum dürfen Arbeitslose überhaupt dazuverdienen?

Ziel ist, über die Geringfügigkeit hinaus wieder eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu finden. Insbesondere Langzeitarbeitslose sind aus diversen Gründen oft nicht in der Lage, gleich einen Teil- oder Vollzeitjob anzunehmen. Die Geringfügigkeit dient in diesem Fall zur Jobintegration.

8. Was sind die negativen Effekte der Zuverdienstmöglichkeit?

Laut einer Studie des AMS Kärnten hat bei Arbeitslosen, die kürzer arbeitslos sind, der Nebenjob die Dauer der Arbeitslosigkeit tendenziell verlängert.

9. Wann besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn eine Voll- oder Teilzeitjob beim selben Arbeitgeber beendet und geringfügig weitergearbeitet wird. Weiters, wenn in einem Monat  bei einer zweiten oder bei mehreren Firmen geringfügig gearbeitet wird und das Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

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10. Wer darf zu einer Transferleistung noch geringfügig dazuverdienen?

Bezieher von Pflegegeld, Studienbeihilfe sowie einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension können bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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