Schweden prüft landesweites Bettelverbot

Politik

Schwedens Regierung möchte gegen Bettler im öffentlichen Raum vorgehen. NGOs sehen darin eine Verletzung der Menschenrechte.

von Franziska Trautmann

Die schwedische Regierung hat sich den Kampf gegen organisierte Kriminalität auf die Fahnen geschrieben. Am Montag gab die Spitze der liberalkonservativen Regierung bekannt, in Kooperation mit den rechtspopulistischen Schwedendemokraten gegen Bettler im Land vorgehen zu wollen. 

Ein Sonderermittler soll nun die Möglichkeit eines landesweiten Bettelverbots prüfen. Die Regierung möchte damit Vor- und Nachteile erheben, um Vorschläge für potenzielle Gesetze oder Maßnahmen zu sammeln.

„Lange Zeit war das Betteln in Schweden ein seltenes Phänomen. Anfang der 2010er-Jahre begannen EU-Bürgerinnen und -Bürger in größerem Umfang als zuvor nach Schweden zu kommen, um unter anderem zu betteln“, berichtete die Regierung in einer Mitteilung.

NGOs anderer Meinung

Schon jetzt hagelte es heftige Kritik von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der Civil Rights Defenders Organisation. Demnach müsse die Regierung, falls sie ihrem Vorhaben tatsächlich nachgeht, mit rechtlichen Schritten rechnen. 

Denn ein absolutes Bettelverbot würde gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der die Freiheit der Meinungsäußerung beinhaltet, verstoßen.

Reformen gegen Kriminalität

Die Regierung argumentiert, Betteln bringe negative Folgen mit sich und stelle ein Gefahrenrisiko nicht nur für Einzelne, sondern für die Bevölkerung dar. Die schwedische Polizei hat bereits festgestellt, dass mehrere Bettlergruppen von Kriminellen kontrolliert werden. 

Dementsprechend möchte die Regierung mit den nationalistischen Schwedendemokraten im Reichstag zusammenarbeiten, um die Bettelgesetze zu reformieren.

Situation in Österreich

Auch in Österreich ist das Thema Bettelverbot nicht unbekannt. Deswegen hat der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 eine Grundsatzentscheidung zu den Bettelverboten in Österreich erlassen. 

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Darin steht, dass dieser Punkt zwar in die Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer fällt, ein Bettelverbot aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden darf. Somit ist ein absolutes Bettelverbot in Österreich verfassungswidrig.

Bis jetzt besitzen nur die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten ein verfassungskonformes Bettelverbot – stilles Betteln ohne aufdringliches Verhalten ist weiterhin erlaubt.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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