ORF-Beitrag: Verfassungsgerichtshof wendet Regelung für „Massenverfahren“ an

Kultur

Alle beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren zum ORF-Beitrag sind bis zur Grundsatz-Entscheidung unterbrochen

Der Verfassungsgerichtshof prüft die ORF-Finanzierung auf seinen Verfassungskonformität und bremst gleichzeitig die Flut von (gleichlautenden) Beschwerden gegen den ORF-Beitrag. Zur Verwaltungsvereinfachung wendet er nun eine Regelung für „Masseverfahren“ an. Hier wird an einem „Musterfall“ die Beschwerde im Grundsatz abgearbeitet. 

Dieser Beschluss ist vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Mit der Kundmachung dieses Beschlusses sind alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zum ORF-Beitrag anhängigen Verfahren unterbrochen. Das BVwG darf diese Verfahren erst fortsetzen, wenn der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrages entschieden hat.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat sich schon einmal mit der Haushaltsabgabe beschäftigt: 331 Personen hatten im Rahmen eines von einem Prozessfinanzierer eingebrachten Individualantrags beantragt, das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Der VfGH hatte diesen Antrag gegen den ORF-Beitrag als unzulässig zurückgewiesen: Es sei gegen die „Haushaltsabgabe“ ein anderer Rechtsweg zumutbar, den die Beschwerdeführer beschreiten könnten.

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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