Arbeitsrecht: Ab wann sind Jobzusagen rechtlich bindend?

Wirtschaft

Was Wiedereinstellungsvereinbarungen sind und woran man sie erkennt, erklärt Martin Kamrat von der AK OÖ.

Rund 30 Jahre war ein Lkw-Fahrer mit Unterbrechungen in einer Firma beschäftigt. Im vergangenen Jahr wurde das Arbeitsverhältnis neuerlich einvernehmlich aufgelöst – jedoch mit der fixen Zusage einer Wiedereinstellung, sobald es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse wieder zuließen. 

Als beide Voraussetzungen erfüllt waren, meldete sich der Fahrer erneut bezüglich des Jobs, wurde jedoch monatelang vertröstet und erst wiedereingestellt, nachdem die AK OÖ intervenierte. 

KURIER:Was ist da vorgefallen, Herr Kamrat? 

Martin Kamrat: Es kommt immer wieder vor, dass über den Winter in gewissen Branchen sogenannte Aussetzungsverträge abgeschlossen werden. In diesem Fall gab es eine schriftliche Wiedereinstellungszusage. Das Problem war: Normalerweise sollten solche Zusagen an fixe Termine gebunden sein. Je konkreter, desto besser. Hier verwendete man jedoch zwei sehr unbestimmte Begriffe („die wirtschaftliche Lage“ und „Witterungsverhältnisse“), weshalb die Wiedereinstellung so lange hinausgezögert werden konnte.

MecGreenie | AK OÖ

Martin Kamrat, Leiter der Abteilung Bezirksstellen bei der AK Oberösterreich, erklärt  mündliche Arbeitsvereinbarungen

Wie sehr sollte man sich als Arbeitnehmer auf „fixe“ Vereinbarungen verlassen?

Man muss zwischen dem Inaussichtstellen eines Jobs und einer ganz konkreten Zusage differenzieren. Hält der Arbeitgeber eine bloße Jobaussicht nicht ein, kann man ihn nicht klagen. Das Nichteinhalten einer konkreten Zusage hat jedoch rechtliche Konsequenzen. Man kann zwar nicht auf Einstellung klagen, hat aber einen Entschädigungsanspruch.

Auch bei mündlichen Vereinbarungen?

Wir empfehlen, mündliche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen zu lassen. Aber: Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses gibt es in Österreich keine gesetzlichen Regelungen zur Form eines Dienstvertrags. Es gibt keine zwingende SchriftformRS

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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