
Nachdem die Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte vom Oberlandesgericht Linz gekippt wurde, müssen diese kommendes Jahr erneut vor Gericht. Wie die Presse am Freitag berichtete, wird sich die Republik Österreich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Auch von den beiden Finanzbeamten sowie vom Kronzeugen Thomas Schmid, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium, will man Schadenersatz.
Im Falle Wögingers brachte die Republik in den vergangenen Wochen einen Schriftsatz der Finanzprokuratur beim Landesgericht Linz ein. Darin heißt es, dass die Republik sich nun als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließe und einen zivilrechtlichen Schadenersatz geltend mache. Das Landesgericht Linz kann in so einem Fall zivilrechtlich Geschädigten den vollen Betrag, aber auch einen Teilbetrag zusprechen. Kommt die Republik über das Strafgericht nicht zum gewünschten Betrag, könnte sie noch versuchen, diesen (von allen vier) vor einem Zivilgericht einzufordern, berichtete die Tageszeitung.
Bezüglich der zwei Finanzbeamten und Thomas Schmid dürfte es etwas komplizierter sein. Da sie aus einem Dienstverhältnis zum Bund heraus agiert haben, muss der Staat sie laut Gesetz zuerst auffordern, zu zahlen. Erst wenn sie dies innerhalb einer dreimonatigen Frist nicht tun oder es schon vorher ablehnen, kann sich die Republik zumindest bezüglich der zwei angeklagten Beamten ebenfalls als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen.
5.000 Euro gefordert
Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) an Nina Tomaselli (Grüne) fordert man von den vier Personen 5.000 Euro ein. Das ist jener Betrag, den die Republik laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 für die erlittene Kränkung einer unterlegenen Bewerberin zahlen musste. Die Republik wurde in dem Fall auch zur Zahlung des Verdienstentgangs verurteilt. Dieser betrug zumindest laut der zu Unrecht unterlegenen Bewerberin etwa 3.000 bis 4.000 Euro.
Die 5.000 Euro klagt man nun ein, da dies „jener Schaden, den man gerichtlich erfolgreich geltend machen könne“ sei, sagte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, zur „Presse“. Beim Verdienstentgang sei zu beachten, dass die unterlegene Bewerberin durch ihre vorherige Position im Finanzamt ohnedies ähnlich verdient habe, wie wenn sie im Bewerbungsverfahren erfolgreich gewesen wäre.
Source:: Kurier.at – Politik



