Nächster Stolperer über Politiker-Klausel für ORF-Gremien

Kultur

Kurz vor der konstituierenden Sitzung am 5. Juni muss es nochmals zu einem Wechsel im neuen ORF-Publikumsrat kommen: ÖGB-Bundesjugendsekretär Matthias Hauer, der als Jugendvertreter nominiert war, wurde nun ebenfalls die sogenannte Politikerklausel im ORF-Gesetz zum Verhängnis. Als früherer Jugendgemeinderat im niederösterreichischen Kaltenleutgeben, wie die öffentlichen Sitzungsprotokolle belegen, hat er die gesetzlich vorgegebene „Abkühlungsfrist“ noch nicht komplett hinter sich. Er war vor etwas mehr als einem Jahr aus dem Gemeinderat des 3000-Einwohner-Ortes ausgeschieden – das ist zu kurz. Der für Medien zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) muss namens der Bundesregierung nun einen Ersatz nominieren.

Auch der Dachverband der Sozialversicherungsträger, der seit der jüngsten ORF-Gesetzes-Novelle ebenfalls ein Vorschlagsrecht für den Publikumsrat hat, war an der Klausel zunächst gescheitert. Ihr Vorschlag Andreas Herz fiel als Vizeobmann der steirischen ÖVP ebenfalls unter das Politikerverbot. Im nun zweiten Anlauf wurde der Chefarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Krauter, für den Publikumsrat ausgewählt. 

Schwarz-Blaue Erfindung

Die Paragrafen 20 bzw. 28 des ORF-Gesetzes beschränken den Zugang von aktiven und ehemaligen Politikern zu den ORF-Gremien Publikums- und Stiftungsrat. Das betrifft aber nicht nur Kapazunder der Bundes- oder Landesregierungen, Mitglieder des österreichischen oder Europäischen Parlaments oder Partei-Angestellte, sondern genauso auch, wer sich in einem kleinen Ort als Gemeinderat engagiert. Eine solche Tätigkeit muss laut Gesetz jedenfalls vier Jahr zurückliegen. Diese Hürde wurde 2001 unter Schwarz-Blau mit damals neuen ORF-Gesetz  eingeführt, bis dahin saß die Spitzenpolitik im ORF-Kuratorium.

Die Politiker-Regelung hat übrigens bereits den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Denn sie hat bisher auch den Einzug von Zentralbetriebsratsobmann Werner Ertl als obersten ORF-Arbeitnehmervertreter in den gewichtigen Stiftungsrat verhindert. Eine Beschwerde dagegen wurde mangels Erfolgsaussichten vom VfGH abgewiesen. Ertl war im 1000-Einwohner-Ort Enzersfeld im Weinviertel für die SPÖ im Gemeinderat gewesen.

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Sie küren ORF-Führung

Der Publikumsrat kümmert sich um die Anliegen der ORF-Publikums. Gleich in seiner ersten Sitzung werden dort aber auch mit einfacher Mehrheit jene neun Mitglieder bestimmt, die in den ORF-Stiftungsrat entsandt werden. Das ist ein Ergebnis aus einem Erkenntnis des VfGH – er hatte 2023 festgestellt, dass die Regierung zu großes Gewicht bei der Bestellung der ORF-Gremien hat. Die darf nur noch 6 Sitze im obersten ORF-Aufsichtsgremium vergeben. Weiters entsenden 9 Mitglieder die Bundesländer, die Parteien 6 sowie der Betriebsrat 5 Mitglieder. Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates findet am 17. Juni statt. Dieser wird im kommenden Jahr auch die neue ORF-Führung küren. 

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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