
Wegen einer mutmaßlich nicht genehmigten Nebenbeschäftigung will ORFIII das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsrat beenden. Am Dienstag wurde verhandelt.
Dass ORFIII das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsrat beenden will, beschäftigt derzeit das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Dabei geht es um eine mutmaßlich nicht korrekt gemeldete Nebentätigkeit des Mitarbeiters. Weil dieser als Betriebsrat über erhöhten Kündigungsschutz verfügt, landete das Ganze vor Gericht. Am Dienstag trafen die Parteien erneut aufeinander, auch ORFIII-Geschäftsführer Peter Schöber erschien zu dem Termin. Vergleichsgespräche waren zuvor gescheitert: Der Betriebsrat möchte weiter im Unternehmen beschäftigt werden, der Sender schließt das aus.
Betriebsrat: Wurde zur „Persona non grata“
Konkret geht es um eine Doku, an der der Beklagte 2021 als zuständiger Redakteur gearbeitet hat. Der damit beauftragten Produktionsfirma hat er eine Honorarnote gestellt, nachdem er über das Unternehmen zudem als Cutter an der Doku mitgewirkt hatte. Der Mitarbeiter sagte vor Gericht aus, dass er diese Tätigkeit – wie auch andere Nebenbeschäftigungen – mündlich seinem Vorgesetzten gemeldet habe. Diese Vorgehensweise sei auch bei Kolleginnen und Kollegen so üblich gewesen, die schriftliche Meldung über ein eigenes Online-Tool sei damals noch nicht Usus gewesen. Über sein Gewerbe habe er zudem zu Beginn seines Dienstverhältnisses mit ORFIII-Geschäftsführer Peter Schöber gesprochen.
Der Betriebsrat ist derzeit freigestellt, die Zusammenarbeit mit der betreffenden Produktionsfirma wurde von ORFIII auf Eis gelegt, bis die Causa geklärt ist. Das Verfahren sieht der Beklagte als Retourkutsche für seine Betriebsratstätigkeit: In dieser Funktion, die er seit Mitte 2022 innehat, sei er zur „Persona non grata“ geworden. Er habe etwa auf Verfehlungen bei den Arbeitszeit-Aufzeichnungen aufmerksam gemacht oder auf die Direktvergabe eines Auftrags an die Lebensgefährtin des früheren Generaldirektors Alexander Wrabetz. Seitdem sei es mit der Beziehung zwischen Schöber und ihm „bergab gegangen“. Der Geschäftsführer versuche seit Jahren, ihn „loszuwerden“. Der Betriebsrat sprach von „Mobbing“ und „schwerer psychischer Gewalt“.
Ehemalige Mitarbeiterin: „Schlendrian“ beim Melden von Nebenbeschäftigungen
Eine ehemalige Mitarbeiterin bestätigte vor Gericht, dass das Klima seit der Betriebsratstätigkeit des Beklagten „gekippt“ sei. Fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ORFIII hätten „aufgrund der prekären finanziellen Situation dort“ eine Nebenbeschäftigung. Sie selbst habe eine solche zu Beginn ihres Dienstverhältnisses gemeldet, später sei ihr das Betreiben einer Webseite als unerlaubte Nebenbeschäftigung vorgehalten worden. Sie sei deswegen auch gekündigt worden. Das (Nicht-)Melden von Nebenbeschäftigungen sei oft Thema bei Teamsitzungen gewesen: „Da war ein gewisser Schlendrian drinnen“. Es habe auch mündliche Zusagen diesbezüglich gegeben, ob diese im Nachhinein schriftlich gemacht wurden, wisse sie nicht.
Vorgesetzter ortet „Verletzung der Unabhängigkeit“
Anders sieht man das bei ORFIII. Ein Vorgesetzter sagte aus, erst Kenntnis von der Nebenbeschäftigung des Betriebsrats erhalten zu haben, nachdem ihm die bereits erwähnte Honorarnote im Vorjahr anonym zugespielt worden sei. Von der Cutter-Tätigkeit des Mitarbeiters habe er nichts gewusst, er hätte jedoch Einwände gegen diese gehabt: Einerseits aus kaufmännischer Sicht, er sehe aber auch eine „Verletzung der redaktionellen Unabhängigkeit“. Nach Erhalt der Honorarnote habe er sich dann per Mail an die Geschäftsführung gewandt, so der Vorgesetzte. Mündliche Genehmigungen von Nebenbeschäftigungen dementierten sowohl er als auch Schöber.
Dieser wurde am Dienstag ebenfalls befragt. Er gab an, mit dem Beklagten zu Beginn des Dienstverhältnisses nicht über dessen Gewerbe gesprochen …read more
Source:: Kurier.at – Kultur