EU-Renaturierung: WKStA stellt Verfahren gegen Gewessler ein

Politik

Überraschende Wende: Die Korruptionsjäger sehen keinen Verdacht des Amtsmissbrauchs bei der Umweltministerin nach Anzeige des Koalitionspartners.

Als Leonore Gewessler im Juni 2024 gegen den Willen vom Koalitionspartner ÖVP im EU-Umweltministerrat für die EU-Renaturierungsverordnung stimmte, war der Koalitionsfrieden endgültig vorbei. 

Kanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer sagte, es könne nicht sein, dass Gewessler Recht breche, Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler fand, Gewessler habe sogar die Verfassung gebrochen, ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl nannte sie eine „Staatsgefährderin“ und legte ihr den Rücktritt nahe.

Drei Anzeigen gegen Gewessler wurden von der ÖVP eingebracht: Wegen Amtsmissbrauchs ermittelt die WKStA, auch der Bauernbund zeigte sie wegen Amtsmissbrauchs an. Und beim EuGH wurde wegen Nichtigkeitsbeschwerde angerufen.

Wie der Falter berichtet, hat die WKStA nun die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei mit Verfügung vom 3. September abgesehen worden. Ob damit auch die Anzeige des Bauernbundes obsolet geworden ist, ist noch nicht klar.

Wahrscheinlich ist zudem, dass die Nichtigkeitsbeschwerde beim EuGH ebenfalls fallen gelassen wird, haben EU-Rechtsexperten schon vor einem Monat berichtet, entschieden ist das aber bislang nicht.

Gewessler hatte sich bezüglich der Anzeigen immer recht gelassen gezeigt. Sie hatte zudem drei Rechtsgutachten vor ihrer Zustimmung eingeholt, die ihr ein rechtskonformes Handeln im Falle einer Zustimmung bescheinigten.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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