Handysicherstellung: An diesen Details scheiterte Türkis-Grün

Politik

Die Neuregelung des Gesetzes, das der Verfassungsgerichtshof gekippt hat, wird dem freien Spiel der Kräfte nach der Wahl überlassen.

Türkis-Grün ist am Auftrag des Verfassungsgerichtshofes, das Gesetz zur Handysicherstellung zu reparieren, gescheitert. Nachdem das grüne Justizministerium seinen Entwurf, der schon Anfang Juli hätte beschlossen werden sollen, zurückgezogen hatte, brachte der nachgebesserte Entwurf keine politische Einigung.

Fragt man in den zuständigen Kabinetten nach, dann werden zwei inhaltliche Punkte genannt.

Erstens: die Zufallsfunde. Der VfGH verlangt, dass es für eine Datensicherstellung, die ja ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre ist, künftig eine richterliche Bewilligung braucht. Darin soll vorab festgelegt werden, welche Daten aus welchem Zeitraum und zu welchem Zweck ausgewertet werden.

Die grüne Seite moniert, dass die Türkisen (aus leidvoller Erfahrung, Stichwort: Schmid-Handy) Zufallsfunde ganz abdrehen wollen, indem auf ein bestimmtes Delikt eingeschränkt wird. Jemand, der beispielsweise ein Vermögensdelikt begangen hat und nebenbei noch pornografische Darstellungen von Kindern am Handy sammelt, käme mit Letzterem ungeschoren davon.

„Punktuelle Sicherstellung“

Bei den Türkisen klingt das anders: Natürlich sollen Hinweise auf die Begehung einer anderen Straftat weiterverfolgt werden – sofern die Sichtung nach den vorab richterlich genehmigten Kriterien ordnungsgemäß abgelaufen ist. Die Formel lautet: Der Zufallsfund ist zulässig, wenn das Delikt, das neu entdeckt wurde, für sich genommen auch eine Sicherstellung gerechtfertigt hätte.

Einziger Knackpunkt: Auf Wunsch von Praktikern soll angeblich eine neue Vorgehensweise eingeführt werden, wenn vorab schon klar ist, dass man nur ein bestimmtes Dokument braucht – und nicht den ganzen Serverraum. Bei einer solchen „punktuellen Sicherstellung“ wäre (ebenso wie bei „Gefahr im Verzug“) die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen. Sollte ein Ermittler dabei Grenzen überschreiten und andere Daten durchsuchen, dann müssten etwaige Zufallsfunde ausgeschlossen werden.

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Personelle Ressourcen

Zweitens: Die ÖVP beharrt auf der „personellen Trennung“ zwischen jenen, die Daten aufbereiten und jenen, die sie auswerten. Dass ein Staatsanwalt den gesamten Datenschatz sieht und nach Belieben durchsuchen kann, soll nicht mehr möglich sein. Nur so werde man VfGH-Erkenntnis gerecht, wird betont. 

In grünen Kreisen heißt es, eine strikte personelle Trennung sei personell nicht zu stemmen – es fehlten die Ressourcen.

Klingt nicht nach unüberwindbaren Hürden. Unter Fachleuten mutmaßt man deshalb, dass das Vorhaben eher am Unwillen beider Seiten scheiterte. „Es ist zum Haareraufen, wie diese machtpolitischen Spielchen einer effektiven Strafverfolgung im Wege stehen“, heißt es. So kurz vor dem Wahltag wolle man einander wohl nichts mehr gönnen.

Fest steht: Nach der Wahl wird es unter geänderten Mehrheitsverhältnissen und im freien Spiel der Kräfte einen neuen Versuch geben müssen. Die aktuelle Regelung läuft mit Jahresende aus. Wer dann mit wem zu einer Einigung kommt und welche Details in den Verhandlungen noch hinzukommen oder wegfallen, ist völlig offen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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