Integration: Noch kein Durchbruch bei Sozialhilfe-Reform

Politik

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beim Ministerrat ein „Integrationsprojekt“ präsentiert. Dazu zählen ein verpflichtendes Integrationsprogramm für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Noch nicht Teil des Pakets: Die ebenso im Regierungsprogramm vorgesehene Reform der Sozialhilfe.

Es handelt sich also vorerst um einen Grundsatzbeschluss, wesentliche Details und ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung fehlen noch. Die Eckpunkte haben Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), Sozialministerin Korinna Schumann und Neos-Klubchef Yannick Shetty präsentiert.

Plakolm hat rechtliche Bedenken „am Schirm“

„Integration ist eine Holschuld. Wer bei uns bleiben will, muss Deutsch lernen, sich um einen Arbeitsplatz bemühen und unsere Gesetze leben“, sagt Plakolm eingangs. Deshalb soll eine dreijährige Wartefrist für Sozialleistungen in Verbindung mit einem verpflichtenden Integrationsprogramm kommen. 

Das Programm soll drei Stufen haben: Deutsch, Werte und Arbeit. „Wenn man als Politik Deutsch fordert, dann muss man auch Deutsch fördern“, sagt Shetty. Teilnehmer sollen in verpflichtenden Kursen innerhalb von drei Jahren zum Beispiel Deutsch auf dem Level A2 lernen. „Wer Kurse wiederholen muss, muss auch mit Selbstbehalten rechnen“, sagt Plakolm. Eine „Integrationsbeihilfe“ soll für diesen Zeitraum die Sozialhilfe ersetzen.

Europarechtsexperte Walter Obwexer bezweifelte zuletzt, ob sofortige Sanktionen gegen Personen, die Kurse etwa nicht besuchen, europarechtlich möglich sind. „Das haben wir selbstverständlich am Schirm und sehen uns die Lage auch international sehr genau an“, sagt Plakolm. In Dänemark gäbe es eine Integrationsphase und Wartefrist von fünf Jahren. In der konkreten Verknüpfung mit der Reform der Sozialhilfe werde man sehen, was möglich ist.

Sozialhilfe: Regelung mit Ländern geplant

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Bei der Sozialhilfe-Reform dürfte es auch innerhalb der Regierung größere Meinungsverschiedenheiten geben. Klar sei, meint Schumann: „Die Integrationsphase gibt es erst dann, wenn es die Sozialhilfe Neu gibt.“ Die „Sozialhilfe Neu“ müsse jedenfalls verfassungsrechtlich halten, das sei „ganz wesentlich“.

In den Bundesländern gelten derzeit unterschiedliche Regelungen bei der Sozialhilfe. Vor allem Wien, dessen System kinderreiche Familien vergleichsweise bevorzugt, steht deshalb immer wieder unter Kritik. Schumann betont, dass sie „sehr, sehr zuversichtlich“ sei, eine einheitliche Lösung mit den Ländern zu finden.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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