NÖ-Corona-Fonds: Ein Bürger kassierte 25.000 für gleich 5 Vereine

Politik

Der Rechnungshof legte seinen Prüfbericht vor und zerlegte den Geldtopf. Nur 12 Prozent wurden ausbezahlt, vor allem psychologische Behandlungskosten, ein wenig für Nachhilfe. Und ein Mann gründete gleich 25 Vereine.

Der Rechnungshof hat den NÖ COVID19-Hilfsfonds für Corona-Folgen geprüft, der im Jahr 2023 mit einem Budget von 31,3 Millionen Euro eingerichtet wurde. Ziel des Fonds war es, finanzielle Belastungen aus der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Mittel wurden jedoch nur in geringem Umfang genutzt, und der Bericht weist auf mehrere strukturelle und rechtliche Schwächen hin. 

Der Fonds wurde 2023 als Teil des Arbeitsübereinkommens zwischen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich beschlossen. Er wurde im Mai 2023 vom Landtag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet, während SPÖ, Grüne und NEOS dagegen stimmten.

Geringe Mittelverwendung

Bis Juni 2024 wurden nur 12 % der zur Verfügung stehenden 31,3 Millionen Euro ausgezahlt. Fast die Hälfte der bewilligten Gelder entfiel auf psychologische Behandlungskosten, während andere Förderbereiche nur in geringem Maß genutzt wurden. Aus Sicht der Rechnungshof-Experten blieb die ursprünglich erwartete hohe Nachfrage aus, wodurch eine vollständige Ausschöpfung des Budgets bis zum geplanten Enddatum 31. August 2025 als unwahrscheinlich gilt.

Laut Rechnungshof gab es vor der Einrichtung des Fonds keine Bedarfsanalyse. Weder wurde geprüft, wie groß die finanzielle Notwendigkeit tatsächlich war, noch wurden bestehende Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt. Auch fehlten konkrete Zielwerte und Erfolgskriterien zur Bewertung der Wirksamkeit des Fonds.

Rückerstattung von COVID-19-Strafgeldern

Ein Teil des Fonds war für die Rückzahlung von COVID-19-Strafgeldern vorgesehen, die aufgrund später aufgehobener Verordnungen verhängt worden waren. Dies geschah unabhängig davon, dass die Strafen formal rechtskräftig blieben. Der Rechnungshof sieht darin ein Spannungsverhältnis zur bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und zum Gleichheitsgrundsatz. Zudem kritisierte er die mögliche Signalwirkung dieser Maßnahme. 

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Wörtlich heißt es dazu im Beicht: „Damit kam die Förderung im Effekt einer Aufhebung und Rückerstattung der Strafen gleich und stand in einem Spannungsverhältnis zur bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und dem Gleichheitsgebot. Der RH wies auch auf die rechtsstaatlich bedenkliche Signalwirkung einer Rückerstattung von rechtmäßig verhängten Verwaltungsstrafen hin.“

Unklare Verantwortung bei Vereinsförderungen

Ein weiteres Problem waren für die Prüfer die Vereinsförderungen: Der Fonds ermöglichte finanzielle Unterstützung für Vereine, die Projekte für Personen mit Corona-bedingten Belastungen durchführten. Die Prüfung der Förderanträge war jedoch nicht klar geregelt. Der Rechnungshof stellte fest, dass nicht eindeutig festgelegt war, ob die zuständige Fachabteilung oder das Büro des Landesrats für die inhaltliche Kontrolle zuständig war.

Zudem wurde festgestellt, dass ein einzelner Vereinsobmann 25 Vereine gründete und für alle Förderanträge stellte. FÜNF dieser Anträge wurden genehmigt, bevor das Land Niederösterreich die Prüfung stoppte. 25.000 Euro wurden demnach nach Prüfung durch den zuständigen Landesrat  an diesen Vereinsobmann ausbezahlt.

Wörtlich heißt es im Bericht zu diesem Fall: „Für fünf dieser 25 Vereine stellte der Vereinsobmann am 20. Dezember 2023 jeweils einen Förderantrag (für jeweils ein Projekt) in Höhe der maximalen Fördersumme von 5.000 EUR. Die Vereine gaben als größten Kostenposten jeweils 3.500 EUR für Honorare für Vortragende und „Verwaltungs- und Organisationsaufgaben“ an. Die Förderanträge für alle fünf Vereine waren ident, die Projektbeschreibungen waren wortgleich und planten jeweils eine „Informationsveranstaltung für Impfopfer-Aufklärung“ in unterschiedlichen Bezirken Niederösterreichs.

Die fünf übermittelten Förderanträge befand der juristische Koordinator der Fachabteilung am 21. Dezember 2023 …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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