Sophie Karmasin: Geldbuße gegen Ex-Familienministerin rechtskräftig

Politik

Karmasin muss nun 50.000 Euro zahlen – wegen unerlaubter Preisabsprachen.

Die gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) verhängte Strafe wegen unerlaubter Preisabsprachen ist rechtskräftig. 

Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag auf ihrer Homepage mit. Karmasin muss 50.000 Euro zahlen, weil es im Zuge der „Beinschab-Affäre“ zu unerlaubten Preisabsprachen kam. Die BWB hatte deshalb einen Antrag auf Bußgeld beim Kartellgericht eingebracht.

Die BWB hatte im März vergangenen Jahres einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gestellt. Gegen die vom Kartellgericht verhängte Strafe in der Höhe von 50.000 Euro wegen Absprachen über Angebotspreise zwischen Wettbewerbern bei der Erstellung von Marktstudien von 2019 bis 2021 erhob Karmasin Einspruch. 

Sie argumentierte, dass die jeweiligen Auftraggeber von vornherein den Wunsch gehabt hätten, sie zu beauftragen. Es habe daher keine echte Wettbewerbssituation gegeben. Das Höchstgericht gab dem Rekurs allerdings nicht Folge. Jede Beteiligung eines Auftraggebers an einer Absprache bei Vergabeverfahren beschränke die wettbewerbliche Handlungsfreiheit der Bieter und könne das allgemeine Preisniveau am Markt für vergleichbare Dienstleistungen beeinflussen, so die Begründung des Gerichts.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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