UNO: Von Israel eingesetzte Bomben verletzen Kriegsrecht

Politik

Israel habe laut der UNO nicht genügend auf die Schonung von Zivilisten geachtet.

Israel hat im Gaza-Krieg nach Einschätzung des UNO-Menschenrechtsbüros beim Einsatz von präzisionsgelenkten Bomben nicht genügend auf die Schonung von Zivilisten geachtet. „Das Gebot, Mittel und Methoden der Kriegsführung so zu wählen, dass zivile Schäden vermieden oder zumindest so gering wie möglich gehalten werden, wurde bei der israelischen Bombenkampagne offenbar konsequent verletzt“, teilte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, am Mittwoch in Genf mit.

Bericht über unverhältnismäßige Angriffe

Er legte einen Bericht mit dem Titel „Wahllose und unverhältnismäßige Angriffe während des Konflikts in Gaza“ vor. Aussagen belegten, dass Israel den gebotenen Schutz von Zivilisten ignoriert habe, heißt es in dem Bericht. Das UNO-Büro zitiert etwa aus der israelischen Zeitung „Haaretz“, die im Oktober 2023 Aussagen eines Militärsprechers zitierte. Der sagte demnach, es würden zwar Genauigkeit der Ziele und das Ausmaß des Schadens abgewogen, aber „im Moment konzentrieren wir uns auf das, was den maximalen Schaden verursacht“. Israel wies den Bericht zurück.

Ein anderer Vertreter der Streitkräfte, der sich an die islamistische Terrororganisation Hamas und die Bewohner des Gazastreifens wandte, sagte demnach: „Menschliche Bestien werden entsprechend behandelt. Israel hat eine totale Blockade über Gaza verhängt. Kein Strom und kein Wasser, nur Schäden. Ihr wolltet die Hölle, ihr werdet die Hölle bekommen.“

Das Büro hat sechs israelische Angriffe zwischen dem 9. Oktober und dem 2. Dezember 2023 im Gazastreifen untersucht. Es geht davon aus, dass dabei Bomben der Typen GBU-31, GBU-32 und GBU-39 zum Einsatz kamen, die durch Beton dringen und mehrere Etagen eines Gebäudes zerstören können. Damit seien Wohnhäuser, eine Schule, ein Flüchtlingslager und ein Markt angegriffen worden. Dabei seien mindestens 218 Menschen getötet worden. Bei einem Angriff mit vermutlich neun GBU-31-Bomben am 2. Dezember habe die Zerstörung einen Kreis mit 130 Metern Durchmesser betroffen. Darin seien 15 Wohnhäuser zerstört und 14 weitere beschädigt worden.

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Nach dem Kriegsrecht, einem Teil des humanitären Völkerrechts, müssen zivile Einrichtungen bei Angriffen möglichst verschont werden. Wenn dort Kämpfer vermutet werden, muss abgewogen werden, ob die Schäden der eingesetzten Mittel nicht größer sein könnten als die erhofften Ziele. Es geht unter anderem um die Prinzipien der Unterscheidung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Selbst, wenn sich einer oder mehrere Terroristen oder Beteiligte an den Massakern in Israel am 7. und 8. Oktober in einem Gebäude aufhielten, mache dies nicht eine ganze Nachbarschaft zum legitimen Ziel eines Angriffs, heißt es in dem Bericht. „Israels Methoden und Mittel, die es seit dem 7. Oktober im Gazastreifen einsetzt, einschließlich des umfangreichen Einsatzes von Explosivwaffen mit großflächiger Wirkung in dicht besiedelten Gebieten, haben nicht gewährleistet, dass sie wirksam zwischen Zivilisten und Kämpfern unterscheiden“, heißt es in dem Bericht. Es könne sich auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln.

Kritik an palästinensischen Gruppen

Der Bericht kritisiert auch bewaffnete palästinensische Gruppen, die Projektile auf Israel abfeuern, die Zivilisten treffen können. Das UNO-Büro für Menschenrechte erinnert daran, dass militärisches Material oder Personen nicht in dicht bevölkerten Gebieten stationiert werden sollen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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