Wahlärzte: Abrechnungen für Patienten ab Juli deutlich erleichtert

Politik

Ab 1. Juli müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich mittels Onlineprogramm Honorare für ihre Patienten selbst einreichen. Doch nicht alle sind von der Regelung betroffen.

Es gehört zu den lästigen bürokratischen Aufgaben, die kaum jemanden erspart bleiben: Honorarnoten des Wahlarztes bei der Krankenkasse einreichen. 

Will man einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen, führt daran kein Weg vorbei. Doch genau das soll sich ab 1. Juli nun ändern.

Wie der Standard zuerst berichtet, haben sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Ärztekammer und das Gesundheitsministerium nach langem Hin und Her auf eine Lösung geeinigt. 

Diese sieht vor, dass ab 1. Juli Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich – sofern eine Zustimmung durch den Patienten oder die Patientin vorliegt – Honorare selbst bei der Krankenkasse einreichen. 

Genutzt wird für die elektronische Übermittlung der Honorarnoten das System „WAH online“: Damit soll auch die Zettelwirtschaft mit eingescannten Dokumenten der Vergangenheit angehören.

Die ÖGK bestätigt dies gegenüber dem KURIER und teilt mit: „Wir freuen uns, dass die Kostenerstattung nach dem Wahlarztbesuch ab 1. Juli schneller, effizienter und vor allem für Patientinnen und Patienten leichter wird.“

Doch wie so oft gibt es auch bei dieser neuen Regelung Ausnahmen. 

Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind nämlich lediglich Wahlärztinnen und Wahlärzte, die mehr als 300 unterschiedliche Patientinnen und Patienten im Jahr betreuen, erklärt ein Sprecher von der ÖGK gegenüber dem KURIER. 

„Auf diese Weise können 80 Prozent der eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und somit auch schnell bearbeitet werden“, heißt es weiter.

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Aus dem Gesundheitsministerium heißt es von Minister Johannes Rauch (Grüne): „Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung schaffen wir kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten. Sie erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt.“

Bereits vor der gesetzlichen Verankerung des Onlinesystems „WAH online“ nutzten laut ÖGK über 1.000 Wahlärztinnen und Wahlärzte die elektronische Einreichung. In Österreich gibt mit Stand 2023 über 11.000 niedergelassene Ärzte, ohne Kassenvertrag. 

Bei der ÖGK heißt es gegenüber dem KURIER: „Durch die direkte elektronische Übermittlung wird sich die Bearbeitungsdauer jedenfalls deutlich verkürzen.“ Ob das stimmt, wird sich zeigen. Bisher warten Patientinnen und Patienten oft mehrere Monate auf die Überweisung des Teilbetrages. 

Die Teilrefundierung der Wahlarztkosten sieht so aus, dass etwa die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des Betrags erstattet, die als Tarif für die Leistung bei einem Kassenarzt angefallen wäre. Das sind jedoch im seltensten Fall auch 80 Prozent des Honorars, weil die Tarife von Wahlärztinnen und Wahlärzten in der Regel höher sind als jene von Kassenärzten. Wahlärzte sind hierzulande an keine Tarifordnung gebunden. 

Welchen Mehraufwand die neue Regelung für Wahlärztinnen und Wahlärzte bedeutet, ist noch unklar. Auf Anfrage des KURIER bei der Ärztekammer hieß es bislang nur: „Am Montag haben wir gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern und dem Sozialministerium die letzten Lücken geschlossen.“ Für die Ärzte sei die Regelung laut Kammer eine „Unzumutbarkeit“. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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