Wahltag rückt näher – und damit auch die Deadlines für Briefwähler

Politik

Auslandsösterreicher müssen bis 20. September ihre Wahlkarten bei den Botschaften abgeben.

613.000 Österreicher leben im Ausland, knapp die Hälfte davon (rund 350.000) ist wahlberechtigt. Allerdings gibt nur ein recht kleiner Teil davon auch wirklich seine Stimme ab, wie frühere Wahlen zeigen: Bei der Nationalratswahl 2019 haben nur rund 60.000 eine Wahlkarte beantragt. Bei der EU-Wahl im Juni waren es rund 45.000.

Dabei ist der Aufwand überschaubar: Österreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, aber bei der Nationalratswahl ihre Stimme abgeben wollen, müssen sich rechtzeitig in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eintragen lassen. Diese Frist endete am 8. August.

Anschließend kann man bei der jeweiligen Gemeinde eine Wahlkarte beantragen – schriftlich, per eMail, online (falls vorhanden) auf der Website oder auch über die App „Digitales Amt“.

Am 20. September (siehe Fahrplan unten) endet die Frist, um die Wahlkarte dann bei den österreichischen Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abzugeben. Innerhalb Europas haben Landsleute bis zum 23. September Zeit. Wer seine Wahlkarte nicht bei einer Botschaft abgeben, sondern per Post schicken möchte, muss dafür Sorge tragen, dass diese bis spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.

Die Zahl der Auslandsösterreicher, die in ihrer alten Heimat politisch mitbestimmen wollen, ist über die Jahre kontinuierlich gestiegen: Laut dem Auslandsösterreicher-Weltbund waren es Anfang der 2000er nur rund 17.000 Wähler. Das erklärte Ziel ist es, die 100.000er-Grenze zu knacken.

Fast eine Million Wahlkarten

Die Möglichkeit, per Briefwahl seine Stimme abzugeben, wird auch bei österreichischen Staatsbürgern, die im Land leben, immer beliebter: Im Vorfeld der EU-Wahl, die im Juni über die Bühne ging, wurden 958.948 Wahlkarten ausgestellt – das entsprach rund 15 Prozent der Wahlberechtigten und war ein neuer Rekord.

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Mit den Karten ist die nicht nur eine Briefwahl, sondern auch die Stimmabgabe in fremden Wahllokalen am Wahltag möglich. Nach dem Auszählungsdebakel bei der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde gesetzlich nachgebessert: Die Auszählung der Wahlkarten darf bereits am Wahlsonntag erfolgen. 

Bei der EU-Wahl machte das noch kaum einen Unterschied, da aufgrund von EU-Vorgaben vor 23 Uhr keine Ergebnisse veröffentlicht werden durften. Bei der kommenden Nationalratswahl dürfen erstmals alle Ergebnisse veröffentlicht werden, die ab 17 Uhr, wenn das letzte Wahllokal geschlossen hat, vorliegen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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