
Nach dem Fan-Skandal in Hartberg muss Rapid einmal den Block West und gegenüberliegende Sektoren sperren. 150.000 Euro sind zu zahlen. Die Bewährungsstrafe für drei Partien bleibt.
Am Montagabend tagte der Strafsenat – und nach einer Vertagung vor dem Urteilsspruch am Dienstag erneut.
Wieder einmal war Rapid das bestimmende Thema. Die Juristen der Bundesliga sollten über den Fanskandal in Hartberg und die Sanktionen gegen die Rapidler urteilen.
Am Sonntag, den 9. März hatte das Spiel Hartberg – Rapid rund 45 Minuten Verspätung. Grund dafür waren Ausschreitungen von mitgereisten Rapid-Anhängern. Beim Einlass war eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ordnern, Anhängern und Polizei eskaliert. Es soll um die Mitnahme einer Eistee-Flasche ins Stadion und einen Fan, der gespuckt haben soll, gegangen sein.
Nachdem ein Anführer der Fangruppe „Lords“ (kurzfristig) verhaftet wurde, kam es zu wilden Randalen.
Rapid-Geschäftsführer Steffen Hofmann und Hartberg-Präsidentin Brigtte Annerl versuchten zu beruhigen. Am Ende mit Erfolg.
Das Spiel, das für Rapid mit einem peinlichen Aufritt und einer 1:2-Niederlage endete, konnte verspätet und ohne Aufreger durchgeführt werden.
Als Sanktion waren für den Fan-Skandal früher auch Punkteabzüge denkbar. Liga-Boss Ebenbauer bestätigte im ORF-Interview vorab, dass nur noch die „neue“ Sanktionsliste zur Anwendung kommen soll. Also Geldstrafen sofort, sowie Blocksperren oder Geisterspiele auf Bewährung.
Bewährungsstrafe gilt noch
Besonders heikel war für Rapid die Ausgangslage aufgrund einer noch gültigen Strafe auf Bewährung vom Derby im Herbst 2024.
Damals urteilte der Senat 1:
„SK Rapid: Heimfansektorsperre für drei Spiele (bedingt auf 24 Monate nachgesehen) sowie 150.000 Euro Geldstrafe wegen Verletzung der Sicherheit, missbräuchlicher Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und diskriminierender Sprechchöre.
Im Falle eines Widerrufs der bedingten Nachsicht wird beim betroffenen Klub der jeweilige Heimsektor für drei Heimspiele gesperrt – dabei werden Spiele gegen folgende Gegner herangezogen: FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz oder LASK.
Im Falle einer Heimfansektorsperre werden aus Sicherheitsgründen auch gegenüberliegende Sektoren gesperrt. Der Gästesektor darf in diesem Fall nicht für Heimfans benutzt werden und der Heimverein muss dafür Sorge tragen, dass die Bildung eines alternativen Fansektors auch in den übrigen Teilen des Stadions unterbunden wird.“
APA/ERWIN SCHERIAU
Es geht also um den Block West sowie Sektoren auf der Nordtribüne hinter dem anderen Tor und damit viele Tausende Plätze.
Soweit zur Ausgangslage, konkret wurde Dienstagmittag wie folgt geurteilt:
Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste nach den Zwischenfällen beim Auswärtsspiel des SK Rapid beim TSV Egger Glas Hartberg folgenden Beschluss:
150.000 Euro Geldstrafe sowie ein unbedingter Teilausschluss der Öffentlichkeit beim nächsten Bundesliga-Meisterschaftsheimspiel, das entweder gegen den FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, LASK oder SK Puntigamer Sturm Graz stattfindet.
Der unbedingte Teilausschluss umfasst die Sektoren 15-18 (Fantribüne des SK Rapid) sowie aus Sicherheitsgründen auch die neben dem Gästefansektor befindlichen Sektoren 4 und 5 auf der gegenüberliegenden Tribüne. Es darf kein alternativer Heimfansektor gebildet werden und der Gästefansektor auch nicht für Heimfans genutzt werden.
Urteilsbegründung des Senat 1:
„Aufgrund der inakzeptablen Ereignisse vor dem Spiel und deren schwerwiegenden Folgen (insbesondere umfangreiche Sach- und Personenschäden, massive Ankickverzögerung) sowie der einschlägigen, zahlreichen Vorstrafen war die Geldstrafe neuerlich mit dem Höchstmaß auszumessen und konnte weder diese noch die Heimsektorsperre bedingt nachgesehen werden.
Und was ist mit den anderen drei Spielen …read more
Source:: Kurier.at – Sport