Erste Gläubigerversammlung im Konkursverfahren von Rene Benko

Wirtschaft

Auf den Masseverwalter wartet laut eigenen Angaben „jetzt eine Mammutaufgabe, denn er muss das Vermögen des Schuldners sichern und bewerten“.

„Nachdem am 8. März das Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko eröffnet worden ist, wird es diese Woche ernst: für Mittwoch ist die sogenannte Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck anberaumt. Dabei treffen die Gläubiger, die ihre Forderungen im Vorfeld angemeldet haben, mit dem Insolvenzverwalter zusammen. Am Ende steht fest, wie hoch die Gesamtforderungen aus dem Konkursverfahren über Rene Benko sind. Auch der Schuldner selbst, bzw. sein Vertreter, erklärt sich zu diesen Forderungen“, der Masseverwalter.

Zum Masseverwalter hat das Landesgericht Innsbruck Andreas Grabenweger von der renommierten Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck bestellt. Auf den Masseverwalter „wartet jetzt eine Mammutaufgabe, denn er muss das Vermögen des Schuldners sichern und bewerten“. 

 Das Vermögensverzeichnis

Alles dreht sich um das Vermögensverzeichnis. „Grundlage dafür ist das Vermögensverzeichnis, das der Schuldner selbst abgegeben und unterschrieben hat. Mit diesem Vermögensverzeichnis erklärt Benko als Schuldner, sämtliche Vermögenswerte anzugeben und nichts zu verheimlichen“, heißt es in einer Aussendung. „Doch mit einem bloßen „Abarbeiten“ dieses Vermögensverzeichnisses allein gibt sich der Masseverwalter nicht zufrieden. Er überprüft auch Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. und geht möglichen Informationsquellen im In- und Ausland nach, um weitere Vermögensbestandteile und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit festzustellen. Hier ist zum einen viel „Fingerspitzengefühl“, aber auch eine konsequente Herangehensweise erforderlich.“

Konkursverfahren

„Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben“, so Grabenweger.  „Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht um die Fortführung des Beratungsunternehmens, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht dabei die (teilweise) Befriedigung der Insolvenzgläubiger.“

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Die Informationen zum Verfahren

Die Konkursgläubiger und die interessierte Öffentlichkeit werden über die Website von CHG Rechtsanwälte (https://chg.at) und die öffentlich zugängliche Ediktsdatei (https://edikte.justiz.gv.at/edikte) über den wesentlichen Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Entscheidungen des Gerichts informiert.

 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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