
Im Mittelpunkt dieser Pleite steht ein fremdfinanziertes Wohnbau-Projekt. „Beim Projektwert handelt es sich um einen Rohbau mit einer geplanten Nutzfläche von 1.141,36 m² und 12 Wohneinheiten + 12 PKW-Stellplätzen. Der Wert des Rohbaus ist mit 30.09.2025 in der Saldenliste mit 5.261.904 Euro angesetzt. Diese Bewertung erfolgt gemäß dem Ansatz einer Fortführung des Unternehmens“, heißt es im Insolvenzantrag. „Im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens und einer dadurch bedingten Versteigerung oder Notverwertung wäre hingegen von einem deutlich niedrigeren Liquidationswert auszugehen. Erfahrungsgemäß erzielen Rohbauten in einer Zwangsverwertung lediglich einenBruchteil des Fortführungswertes, was zu einer erheblichen Wertvernichtung führen würde.“
Und weiters heißt es: „Im Falle der Konkurseröffnung würde der Rohbau des Projektes „Hovengasse 1“ lediglich einen Liquidationswert von rund 40 Prozent des Fortführungswertes erzielen. Ausgehend von einem Buchwert von 5.261.904 Euro wäre im Zwangsverwertungsverfahren daher mit einem erzielbaren Nettoerlös von rund 2 Millionen Euro zu rechnen.“
Die Rede ist von der Korreal Immobilien GmbH mit Sitz am Wiener Opernring. Über ihr Vermögen wurde heute, Freitag, aufgrund eines Eigenantrages ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet. Das bestätigt Venka Stojnic vom Österreichischen Verband Creditreform dem KURIER. Das Unternehmen beschäftigt sich mit dem Erwerb und Errichtung von Immobilien.
Mit 9. Dezember 2025 wurde der Vermögensberater Gerald Zmuegg zum Geschäftsführer bestellt.
Schulden und Vermögen
Die Passiva werden mit rund 6,53 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 4,09 Millionen Euro auf Banken. Die Aktiva werden mit 5,27 Millionen Euro beziffert.
„Neben den Kreditverhältnissen bei der Hausbank besteht ein weiterer projektbezogener Finanzierungsbestandteil in Form eines über die Plattform „Rendity“ vermittelten Investitionskredits in Höhe von EUR 576.240. Dieser Kredit wurde über Crowdinvesting-Anleger zur Verfügung gestellt und basiert auf dem vorliegenden „Dienstleistungs- und Vermittlungsvertrag Hovengasse 1“; heißt es im Antrag weiters.
Die Zukunft
Das Unternehmen bietet den Gläubigern einen Sanierungsplan mit 20 Prozent Quote zahlbar binnen an.
„Die Anzahlungen der Wohnungserwerber stellen keine Insolvenzforderungen dar, sondern Erfüllungsansprüche aus bestehenden Bauträgerverträgen. Da die Antragstellerin beabsichtigt, die Bauarbeiten fortzuführen und die Wohnungen wie vereinbart zu erfüllen, bestehen keine quotenfähigen Rückzahlungsansprüche im Sinne der Insolvenzordnung“, heißt es im Antrag. „Die Anzahlungen werden daher nicht in den Sanierungsplan einbezogen.“
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



