Thermische Sanierung: Reicht eine mehrheitliche Zustimmung?

Wirtschaft

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Ich bin Eigentümer einer Wohnung aus dem Jahr 1976. Jetzt soll für das Haus eine thermische Sanierung kommen. Ist dafür eine mehrheitliche Zustimmung ausreichend?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:

Um eine thermische Sanierung erreichen zu können, bedarf es für die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft aufgrund der Bestimmungen des WEG der Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer.

Diese Mehrheit liegt vor, wenn entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile oder die Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, ebenfalls nach dem Verhältnis die Miteigentumsanteile berechnet, vorliegt. 

Ob die thermische Sanierung nun eine Maßnahme der ordentlichen oder der außerordentlichen Verwaltung darstellt und welche rechtlichen Bestimmungen einzuhalten wären, müsste noch separat beurteilt werden. Die angeführten Abstimmungsregelungen gelten aber sowohl für die ordentlich als auch für die außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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