Was tun gegen grüne Lügen? EU müht sich mit Greenwashing ab

Wirtschaft

Wie grün darf sich eine Firma geben – und muss sich ihre Werbesprüche beweisen? EU ringt um Regeln gegen Greenwashing

97 Prozent weniger Treibhausgase steht auf dem Etikett für die würzige Sauce. Mit der Sauce aber hat diese Angabe nichts zu tun, sondern lediglich mit dem Glasbehälter, in dem sie steckt. Klimaneutral in den Urlaub fliegen, mit einem Aufpreis, der das ausgestoßene Kohlendioxid quasi wegzaubert. Verträge mit oft windigen Unternehmen in Afrika, die dort angeblich Bäume pflanzten, machen das möglich.

Unkontrollierter Wildwuchs aus Lügen und Halbwahrheiten

Bei Angaben über Umwelt- und Klimafreundlichkeit herrscht auf dem Europäischen Markt bis heute ein weitgehend unkontrollierter Wildwuchs aus Lügen und Halbwahrheiten. Mehr als die Hälfte dieser grünen Behauptungen sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. So das ernüchternde Ergebnis einer Studie, die die EU-Kommission im Frühling des Vorjahres präsentierte: Als Begründung und zugleich als Auftakt für die Arbeit an einem Gesetz, das dieses „Greenwashing“ unter Kontrolle bringen soll.

Hin und her wegen heikler Details

Seither malt die EU-Gesetzesmühle, und wie üblich malt sie langsam – und sie bleibt oft wegen heikler Details stecken. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, das EU-Parlament hat ihn nach seinem Gutdünken ergänzt und jetzt haben auch die 27 EU-Staaten im EU-Rat sich auf ihren Vorschlag geeinigt.

Wie viel Kontrolle?

Das grundlegende Ziel ist klar und unumstritten: Wenn eine Firma ihrem Produkt „grüne“ Eigenschaften zuschreibt, muss sie das beweisen können, und zwar auf wissenschaftlicher Grundlage und nach einheitlichen EU-Standards. Inhaltleeres Blabla wie etwa, „diese Seife schützt unsere Natur“, wird dann nicht mehr möglich sein.

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So strikt aber wollten viele EU-Staaten das Gesetz nicht haben. Vor allem kleinere Unternehmen, wandte auch Österreich ein, wären von so vielen Analysen und der dazugehörigen Dokumentation überfordert. Also schlägt man ein so genantes „vereinfachtes Verfahren“ vor. Dabei kann sich das Unternehmen etwa auf bereits existierende Umweltlabels berufen, deren Bedingungen man erfüllt.

In Österreich gibt es bewährte Modelle wie das Umweltzeichen, auf die sich der Konsument weitgehend verlassen kann. In anderen EU-Ländern dagegen sind diese Labels eher der Fantasie der Unternehmen überlassen.

Noch schwieriger wird es, wenn etwa bäuerliche Produkte aus der Region mit Sojamilch aus Südamerika verglichen werden: Klimabilanz, oder ökologischer Fußabdruck sind dann eine Frage der schlaueren Rechentricks.

Große Grauzone

Mehr als genug Spielraum also für die Detailverhandlungen zwischen den EU-Institutionen, die im Herbst starten sollen. Wahrscheinlich aber wird auch der Kompromiss, wenn er einmal geschafft ist, vieles doch nicht allzu genau festlegen. Darum soll sich dann jeder EU-Staat einzeln kümmern, wenn er die EU–Richtlinie in ein eigenes Gesetz übersetzt.

„Da bleiben noch große Grauzonen“, urteilt Margaux Le Gallou , Klimaexpertin vom grünen Think Tank Ecos. So können die besagten Fluglinien keine einzelnen Tickets mehr begrünen, indem sie irgendwo Bäume pflanzen lassen. Als ganze Firma allerdings darf sich so weiterhin Klimaneutralität auf dem Papier mit Geld erkaufen – und das unabhängig davon, wie viel Kohlendioxid sie tatsächlich produziert.

Die Klimaexpertin jedenfalls beurteilt die Gesetzespläne zwiespältig: „Der Konsument wird mehr Information bekommen. Die Firmen aber für Halbwahrheiten verantwortlich zu machen, könnte sogar schwieriger werden.“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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