Zahle für Warmwasser, das nicht verbraucht wurde. Was kann ich tun?

Wirtschaft

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Ich bin Wohnungseigentümerin und habe zwei Jahre meine Wohnung renoviert. Bei der Betriebskosten-Abrechnung muss ich trotzdem Heizung und Warmwasser bezahlen, weil es nach Nutzfläche abgerechnet wird. Kann ich mich dagegen wehren?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:

Grundsätzlich werden laut WEG alle Aufwendungen der Liegenschaft auf die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihren Miteigentumsanteilen aufgeteilt. 

Allem Anschein nach wurde bei Ihnen eine vom Gesetz abweichende Verrechnungsmodalität vereinbart, da laut Ihren Angaben die Abrechnung nutzflächenrelevant erfolgt. Dies ist dann zulässig, wenn alle Wohnungseigentümer diesem abweichenden Abrechnungsschlüssel zugestimmt haben. 

Ob Sie nun tatsächlich Betriebskosten konsumiert haben oder nicht, ändert nichts an der Verrechnungsmodalität. Sie müssen anteilig die auf die Liegenschaft entfallenen Aufwendungen, also Betriebskosten und Heizkosten mittragen. 

Bei den verbrauchsabhängigen Aufwendungen könnten Sie allenfalls anregen, diese Verbräuche durch Messeinrichtungen zu ermitteln sind. Hiefür können die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Anteile festlegen, dass diese Aufwendungen nach den Verbrauchsanteilen aufgeteilt werden sollen. Zu beachten ist dabei aber, dass die dafür aufgewandten Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Kostenaufwand stehen müssen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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