„Schwächen“: Behindertenanwältin fordert Reform bei Begutachtungen

Politik

Behindertenanwältin Christine Steger fordert bei der Begutachtung von Menschen mit Behinderungen eine „grundlegende Reform“. Denn der Weg zu Unterstützungsleistungen sei häufig mit hohem bürokratischem Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden, so Steger. Auch Klagen über Qualität und den Umgang bei den Begutachtungen seien Thema. Dabei handle es sich nicht um vereinzelte Probleme, sondern um „strukturelle Schwächen des gesamten Systems“.

Ein am Montag veröffentlichtes neues Policy Briefing der Behindertenanwältin zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“ zeige auf, dass die Betroffenen mit Mehrfachbegutachtungen, zersplitterten Zuständigkeiten und einem veralteten Begutachtungssystem konfrontiert seien, erklärte Steger am Montag in einer Pressemitteilung.

Betroffen seien die Themen Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Bundesländer gleichermaßen. Zuständig für Begutachtungen sind je nach Leistung grundsätzlich die Sozialversicherungen wie PVA, SVS, BVAEB und die AUVA, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Ämter der Bundesländer.

Unabhängige Begutachtungsstelle gefordert

Das Policy Briefing wurde den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt, so Steger, die ihre Bereitschaft unterstrich, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten. Als eine der Kernforderungen nennt die Behindertenanwältin die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle.

Menschen mit Behinderungen müssten in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen „immer wieder vorlegen“, so Steger. Für die oben genannten Leistungen würden unterschiedliche Verfahren gelten und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen.

„Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen.“ Viele würden von langen Verfahrensdauern und widersprüchlichen Einschätzungen berichten – sowie „dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue ‚beweisen‘ zu müssen“.

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Gutachten: Klagen über Qualität und Umgang

Besonders häufig sei bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert worden: Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachterinnen und Gutachter und mangelnde Barrierefreiheit würden dazu führen, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen würden respektlose Kommunikation schildern oder sich unter Generalverdacht gestellt fühlen, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu komme, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen.

„Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden“, so die Anwältin. Positiv sei jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat (ab 1. September, Anm.).

Wiederbegutachtungen trotz dauerhaften Beeinträchtigungen

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren. Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

Zahlreiche Reformvorschläge vorgelegt

Das Policy Briefing enthält „konkrete Empfehlungen“ für Politik und Verwaltung. Dazu gehören neben der Schaffung einer unabhängigen Begutachtungsstelle auch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen. Ebenso wird ein „menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf“ gefordert.

Auf der Liste der Empfehlungen stehen darüber hinaus bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter und Gutachterinnen, barrierefreie Verfahren und die Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen. Außerdem solle auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen verzichtet werden. Auch die Einrichtung einer …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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