Causa BVT: Neue Anklage gegen Egisto Ott

Politik

Fast zehn Jahre ist es her, dass ein Konvolut aufgetaucht ist, das zu einer Razzia des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – und in weiterer Folge zum Ende der Behörde und einem völligen Neustart geführt hat. Dazwischen beschäftigte die „BVT-Affäre“ noch einen Untersuchungsausschuss und die Strafverfolgungsbehörden. 

Jetzt will die Staatsanwaltschaft Wien die Urheber dieses Konvoluts ausgeforscht haben: Wie schon seit Beginn der BVT-Affäre spekuliert, soll es sich dabei um den ehemaligen Verfassungsschutzbeamten Egisto Ott und dessen früheren Vorgesetzten Martin Weiss handeln. 

Ott, gegen den in Wien mehrere Strafverfahren laufen, hat das immer bestritten. Weiss ist für die Justiz nicht greifbar, er hat sich nach Dubai abgesetzt. 

Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vergehens der „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ (ehemals Verletzung des Amtsgeheimnisses, Anm.) Anklage gegen Ott und Weiss, wie am Montag in einer Aussendung mitgeteilt wird. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft. 

Reisepass-Rohlinge

Ott wird zur Last gelegt, im Sommer 2017 (damals war er Chefinspektor im BVT) einem Journalisten geheime Informationen, die ihm „ausschließlich wegen seines Amtes anvertraut oder zugänglich wurden“, offenbart zu haben – konkret in Form eines 26-seitigen Konvoluts. 

Dieses enthielt Namen und Funktionen von Mitarbeitern des Innenministeriums mitsamt eines – so schien es damals – brisanten Vorwurfs: Ein damaliger Referatsleiter soll Reisepass-Rohlinge der Volksrepublik Nordkorea erhalten und drei Stück an Vertreter des südkoreanischen Nachrichtendienstes übergeben haben. 

Durch diese Tathandlung, so die Staatsanwaltschaft Wien, sei das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit gefährdet. 

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Weiss soll zur Tathandlung beigetragen haben, indem er Ott Informationen lieferte.

Letztlich war an den Vorwürfen, die im Konvolut thematisiert wurden, strafrechtlich nichts dran – sämtliche Verfahren gegen die im Konvolut beschuldigten Beamten wurden entweder eingestellt oder die Beschuldigten freigesprochen. 

Ott wurde im Herbst 2017, kurz nach Erscheinen des Konvoluts, suspendiert, weil schon da der Verdacht bestand, dass er und Weiss dahinterstecken könnten. 

Heuer im Mai wurde Ott in einem Nebenstrang der BVT-Causa am Wiener Straflandesgericht wegen Spionage und Amtsmissbrauchs (nicht rechtskräftig) zu vier Jahren Haft verurteilt. Ott hat Berufung angemeldet und bestreitet weiterhin alle Vorwürfe. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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