Amnestie für 500 Häftlinge: „Sicherheitsgedanke kommt zu kurz“

Politik

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) steht wegen ihrer Pläne im Zuge des Sparpakets von mehreren Seiten in der Kritik. Da wäre einerseits ihre Idee, 500 Häftlinge vorzeitig zu entlassen, um den überfüllten Justizanstalten etwas Luft zu verschaffen. Die ÖVP ist äußerst skeptisch – das bekräftigte Klubchef Ernst Gödl am Montag erneut. 

Im KURIER-Gespräch zeigt sich die Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) wegen der geplanten „Amnestie“ regelrecht entsetzt: „Ich war Strafrichterin, am Landesgericht und im Justizministerium beschäftigt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe erhält man nicht, weil man irgendwo eine Zeitung gestohlen hat.“

Wenn jemand eine derartige Strafe bekommt, und die Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (noch) nicht erfüllt sind, dann gebe es „außerhalb der Weihnachtsamnestie“, sagt Edtstadler, „keine andere Rechtfertigung dafür, ihn aus dem Gefängnis zu entlassen.“

Sie wüsste nicht, welche Kriterien man anwenden könnte, die es rechtfertigen würden, auf einen Schlag 500 Menschen zu entlassen. „Da kommt der Sicherheitsgedanke zu kurz“, betont sie.

„Auch als ehemalige Richterin bin ich sehr irritiert, dass die Justizministerin so einen Vorschlag einfach in den Raum wirft.

Zusammenlegung von Bezirksgerichten

Für problematisch hält Edtstadler, die neben den von ihr aufgezählten juristischen Berufen auch einmal in einer Regierung war (als Verfassungsministerin), auch dass die Ministerin die Schließung von Bezirksgerichten „ohne Rücksprache mit den Ländern“ plant. 

Insgesamt sollen 16 Bezirksgerichte zusammengelegt werden, Sporrer will drei Millionen Euro an Kosten für die Gebäudeerhaltung einsparen. Im Burgenland hat sich die SPÖ von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil im Protest sogar mit der ÖVP zusammengetan (der KURIER berichtete).

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300 Häftlinge in die Heimat schicken

Am Mittwoch legt Sporrer im Ministerrat weitere Pläne zur Entlastung der Justizanstalten vor. So sollen im Zuge des Modells „Haft in der Heimat“ 300 Häftlinge aus den heimischen Gefängnissen und in ihr Herkunftsland gebracht werden. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung in das Herkunftsland oft am Veto der Betroffenen. Dieses fällt künftig.

Wenn gegen jemanden ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt, soll er nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch seine ohne Zustimmung außer Landes gebracht werden. Ausgenommen sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten.

Gerichte stellen für fünf Tage den Dienst ein

Die Standesvertretungen der Richter und der Staatsanwälte kündigt unterdessen eine „Protestwoche“ an, weil im Budget für 2027 und 2028 keine zusätzlichen Planstellen für sie vorgesehen sind.

Vom 12. bis 16. Oktober sollen keine Verhandlungen durchgeführt, keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Amtstagstermine vergeben werden. Ausgenommen sind dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten, hieß es am Montag in einer gemeinsamen Aussendung.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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