ÖGB kritisiert „Stillstand der Politik“ rund um Frauenpensionen

Politik

Laut der Gewerkschaft ist die Anhebung des Regelpensionsalters „wirklich nicht notwendig“.

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat am Dienstag einmal mehr die Bundesregierung für fehlende Maßnahmen in puncto Frauenpensionen kritisiert. Bis 2033 wird das Antrittsalter schrittweise auf 65 erhöht, schon jetzt würde aber jede dritte Frau nicht direkt von der Erwerbsarbeit in Pension gehen. Vizepräsidentin Korinna Schumann forderte den Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und einen leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension, „damit die Menschen länger in Beschäftigung bleiben“.

Illusorische Vorstellungen um das Pensionsantrittsalter

Derzeit können Frauen mit 60,5 Jahren in Pension gehen, Frauen, die zwischen 1. Juli 1964 und 31. Dezember 1964 geboren wurden, demnächst mit 61. „Das tatsächliche Pensionsantrittsalter ist aber deutlich niedriger“, betonte Dinah Djalinous-Glatz, Referatsleiterin für Sozialversicherungspolitik im ÖGB, bei einer Pressekonferenz. „Es ist eine Illusion, als Frau etwa in der Pflege bis 65 arbeiten zu können“, so Schumann. Deshalb solle der Zugang zur Schwerarbeitspension für die Pflege und Betreuung, aber auch für etwa Nachtarbeitende erleichtert werden. Konkret soll die bisherige Rahmenfrist von 120 Schwerarbeitsmonaten in den letzten 240 Kalendermonaten durch die Berücksichtigung von Schwerarbeit während des gesamten Erwerbslebens ersetzt werden.

Damit gesundes Arbeiten im Alter möglich ist, brauche es auch von Arbeitgeberseite Maßnahmen. „Es wird aber nicht reichen zu sagen: Ich stell einen Obstkorb hin“, sagte Schumann. Eine bereits bekannte Forderung des ÖGB lautet Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Auch durch Pflege- und Kinderbetreuungsangebote können Arbeitnehmerinnen entlastet werden. Auch brauche es innovative Formen von Arbeitszeitverkürzung.

Wieder eingeführt werden solle auch ein „Bonus-Malus-System“, das vorsieht, dass Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Menschen beschäftigen, einen Bonus erhalten und jene, die unter dem Branchenschnitt liegen, einen Malus zu zahlen haben. „Obwohl dieses System bereits im Gesetz verankert war, wurde es noch vor seiner Wirksamkeit abgeschafft“, so die ÖGB-Vizepräsidentin.

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Forderung an die Bundesregierung

Eine Forderung stellte Schumann noch an die aktuelle Schwarz-Grüne Bundesregierung: „Die Pensionsschutzklausel für 2025 beschließen“. Sonst sei mit „extremen Pensionsverlusten“ zu rechnen. Ihre Nachfolgerkoalition müsse dann „einen ganz starken Fokus auf das Pensionsantrittsalter“ richten.

Immer wieder fordern Wirtschaftsforscher und -Forscherinnen derzeit eine Anhebung des Regelpensionsalters, zu meist auf 67 Jahre. Das sei laut Djalinous-Glatz aber „wirklich nicht notwendig“. Sie stützt sich dabei auf den unlängst veröffentlichten „Ageing-Report“ der EU, wonach die Aufwendungen für das öffentliche Pensionssystem von 2013 bis 2070 von 13,8 auf 14 Prozent und damit „nur sehr moderat“ steigen. „Die langfristige Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems ist laut diesen Daten somit in keiner Weise gefährdet“, betonte Djalinous-Glatz.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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