Rumänisches Verfassungsgericht bestätigt: Stichwahl findet statt

Politik

Der Antrag auf eine Annullierung der ersten Wahlrunde wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. Somit kann die Stichwahl planmäßig am Sonntag stattfinden.

Rumäniens Verfassungsgericht hat am Montagabend den Antrag auf Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl, der vom unterlegenen Kandidaten Cristian Terhes eingebracht worden war, als unbegründet abgelehnt und das Wahlergebnis anerkannt.

Die Stichwahl um das höchste Staatsamt, die zwischen dem ultra-rechten Überraschungskandidaten Calin Georgescu und der westlich orientierten Elena Lasconi ausgetragen wird, kann somit planmäßig diesen Sonntag stattfinden.

Intransparente Wahlkampffinanzierung

Schon vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht einen ähnlichen Antrag eines weiteren unterlegenen Präsidentschaftsbewerbers für unzulässig befunden. Auch Stefan Popescu hatte die völlig intransparente Wahlkampffinanzierung des aus dem ersten Wahlgang siegreich hervorgegangenen Rechtsextremisten Georgescu als nicht mit der Verfassung konform bezeichnet. Die Verfassung Rumäniens sieht nämlich vor, dass die Ergebnisse einer Präsidentenwahl annulliert werden können, wenn diese „auf Betrug“ beruhen und „die Reihenfolge der Kandidaten, die in die Stichwahl eingezogen sind“, beeinflusst haben.

In der Stichwahl muss sich Georgescu der konservativen Oppositionsführerin Elena Lasconi stellen, die auf Platz zwei landete. Der sozialdemokratische Ministerpräsident und Favorit Marcel Ciolacu wurde überraschend nur Dritter und schaffte es nicht in die Stichwahl.

Am vergangenen Sonntag haben die Rumänen auch ein neues Parlament gewählt. Stärkste Partei wurde die sozialdemokratische PSD. Aber auch rechtsextreme Parteien schnitten überraschend stark ab.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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