
Als Kronzeuge muss man die Wahrheit sagen – die ganze Wahrheit. Man darf nicht lügen, man darf nichts auslassen. Man muss bei der Staatsanwaltschaft sogar Dinge offenbaren, nach denen man gar nicht gefragt wurde.
Bei Kronzeuge Thomas Schmid sind nach seinem Auftritt im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger in Linz am 9. März dahingehend Zweifel entstanden. Diese greift ÖVP-Anwalt Werner Suppan in einer Sachverhaltsdarstellung, die dem KURIER vorliegt, auf. Er zeigt Schmid im Namen von Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage an.
Das Ziel: Schmid soll seinen Kronzeugenstatus und damit seine Glaubwürdigkeit im Megaverfahren rund um Inseratenkorruption gegen Kurz und andere Beschuldigte verlieren. Damit verbunden ist sein Schutz vor Strafverfolgung. Die WKStA müsste dann die vorläufig eingestellten Ermittlungen gegen ihn fortsetzen. In allen Causen, in denen Schmid andere schwer belastet hat, hängt er auch selbst mit drin.
Es ist nicht der erste Versuch der Verteidigung in diesem Verfahrenskomplex, Schmid zu Fall zu bringen. Schon mehrmals wurden vermeintliche Widersprüche in seinen Aussagen vorgebracht. Ohne Erfolg. Dem jetzigen Versuch liegen Zeugenaussagen aus dem Wöginger-Prozess zugrunde, die auch unter Journalisten vor Ort für rege Diskussionen gesorgt haben.
Die Bestimmungskette
Im Prozess gegen Wöginger und zwei Beamte, der seit Februar läuft, geht es um den Vorwurf, ein ÖVP-Mann sei 2017 nach einer politischen Intervention Vorstand des Finanzamts Braunau geworden.
Die „Bestimmungskette“ für den Amtsmissbrauch, die die WKStA in ihrer Anklage beschreibt, geht so: ÖVP-Bürgermeister Michael L. kam Ende 2016 zu ÖVP-Mandatar August Wöginger in dessen Sprechstunde und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Job in Braunau. Wöginger ging damit zum damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum bei Herbert B., der als Gewerkschafter in der Hearing-Kommission saß, intervenierte. B. soll dann gemeinsam mit Siegfried M., der Vorsitzender der Kommission (mit ÖVP-Nähe) war, dafür gesorgt haben, dass L. auf den ersten Platz gereiht wurde.
Zuvor hatte sich L. für das Finanzamt Freistadt beworben. Erfolglos – dank Kommissionsmitglied Anita G.-B. Sie hinterfragte damals die hohe Punktevergabe durch ihre Kollegen, woraufhin diese nach unten korrigierten – und L. vom ersten auf den zweiten Platz rutschte. Beim nächsten Hearing wurde G.-B. aus der Kommission entfernt.
Es dürfte also bereits bei Freistadt eine politische Implikation gegeben haben, die im Wöginger-Prozess – in dem es ja in erster Linie um Braunau ging – nicht so wichtig erschien. Bis die frühere Gruppenleiterin Erika R. am 19. März in den Zeugenstand trat.
Sie schilderte, dass es nach dem Freistadt-Hearing im Dezember 2016 „Aufregung und Unmut“ im Finanzministerium gegeben habe. Sie habe gehört, dass Generalsekretär Schmid „verärgert“ gewesen sei, weil „sein Kandidat“ – also Michael L. – nicht zum Zug gekommen ist.
Es habe danach „dichten und konkreten Flurfunk“ gegeben, dass dem ÖVP-Mann „bei der nächsten Besetzung“ ein Posten versprochen worden sei. Das war Braunau – und so schließt sich der Kreis.
Der Anruf
Vorher spielte sich in jenem Winter noch etwas Erstaunliches ab: Jürgen G., der Erstplatzierte, bekam einen Anruf vom damaligen Sektionschef im Finanzministerium Hans Georg K., der ihn aufforderte, seine Bewerbung für Freistadt zurückzuziehen. Michael L. hätte dann auf seinen Wunschposten nachrücken können.
Als Zeuge in Linz erklärte G., er habe abgelehnt, und sich vorher …read more
Source:: Kurier.at – Politik



