Baulärm: Wie viel muss ein Mieter ertragen?

Wirtschaft

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Ich wohne in einem Genossenschaftsbau der frühen 1970er-Jahre (Stahlbeton, schlechte Isolierung). Immer wieder müssen Wohnungen saniert werden. Seit etwa 2–3 Wochen haben wir täglich von morgens bis Arbeitsschluss enormen Baulärm. Wie viel Baulärm muss ein Mieter widerspruchslos ertragen?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:

Grundsätzlich muss ein Mieter Umbauarbeiten oder auch Sanierungsmaßnahmen im Haus dulden. Dies bedeutet aber nicht, dass er alle Beeinträchtigungen ertragen muss. Vielmehr besteht bei Beeinträchtigung in der Nutzung des Bestandsobjektes die Möglichkeit der Mietzinsminderung. 

Leider gibt es in Österreich keinen Mietzinsminderungskatalog, der regelt, wann und in welcher Höhe dem Mieter eine Mietzinsminderung zustehen. So hat der Oberste Gerichtshof als Obergrenze bei Lärmbelästigung eine 25 Prozent Mietzinsminderung ausgesprochen. Bei Lärmbelästigungen aufgrund von Bauarbeiten, wobei hier intensive Belästigungen nur  tageweise auftraten, sprach das LGZ Wien dem Mieter eine fünfprozentige Mietzinsminderung zu. 

Grundsätzlich können Sie, sobald die Beeinträchtigungen vorliegen, den Mietzins reduzieren. Ich rate Ihnen aber, Ihre Situation dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, die Ihnen zustehende Mietzinsminderung anzuführen und den Mietzins unter Vorbehalt einzubezahlen. Machen Sie genaue Aufzeichnungen über die Beeinträchtigungen und lassen Sie sich in weiterer Folge von einem Mietrechtsexperten über die weitere Vorgangsweise und möglichen Höhe der Mietzinsminderung beraten.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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