Karner will Flüchtlinge nach Syrien abschieben: Ist das überhaupt möglich?

Politik

Wegen der schwierigen Lage in Syrien und Afghanistan sind Abschiebungen in die beiden Länder ausgesetzt. Geht es nach dem Willen von Innenminister Karner soll dies jedoch wieder möglich werden.

Kriegsmeldungen aus Syrien gibt es aktuell keine mehr, auch der Islamische Staat ist weitgehend besiegt – weswegen Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) derzeit wieder vermehrt die Frage aufbringt, ob abgewiesene Asylwerber nicht wieder in ihr Heimatland abgeschoben werden könnten. Ist das realistisch? 

Im vergangenen Mai hieß es aus dem Innenministerium noch: Nach Syrien wird nicht abgeschoben. Was hat sich nun also verändert?

Das Innenministerium beruft sich bei seiner Einschätzung der Lage in Syrien auf den jüngsten Jahresbericht der EU-Asylagentur (EUAA): Darin heißt es, dass in der syrischen Hauptstadt Damaskus, wo sich derzeit an die 600.000 Binnenflüchtlinge aufhalten, „kein echtes Risiko für Zivilisten“ besteht. In nahezu allen anderen Regionen und Städten des vom Krieg verwüsteten Landes sieht es allerdings anders aus.

Diskutierbar sei also, so meinen es die Verfechter von Abschiebungen nach Syrien, zumindest die Rückführung nach Damaskus.

Hat Karner mit dieser Forderung Rückhalt unter anderen EU-Staaten?

Zypern – das Land EU-Land mit der höchsten pro-Kopf-Quote von Asylansuchen – hat Interesse bekundet. Der grüne Koalitionspartner der ÖVP lehnt die Forderung Karners kategorisch ab.

Wer spricht sich gegen Rückführungen nach Syrien aus?

Etwa der UN-Menschenrechtskommissar, der Österreicher Volker Türk: „Es gibt berechtigte Gründe zur Annahme, dass die allgemeinen Bedingungen in Syrien keine sichere, würdige und nachhaltige Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland zulassen“, schreibt er in einem wenige Wochen alten Bericht über die Lage im Land. Dutzende Syrer, die für den Bericht befragt wurden, berichteten, dass sie nach ihrer Rückkehr erneut außer Landes fliehen mussten.

  Ukraine: "Solche Kriege können nur durch Verträge beendet werden"

Warum? Wer ist für die erneuten Vertreibungen verantwortlich?

Zum einen sind es die syrischen Behörden des Assad-Regimes, die gezielt Menschen, die aus dem Land geflohen waren, bei ihrer Rückkehr nach Syrien foltern, willkürlich inhaftieren und verschwinden lassen, listet Amnesty international zahlreiche Fälle auf. Die Organisation wendet sich deshalb gegen alle Rückführungen nach Syrien, außer es handelt sich um eine freiwillige Rückkehrer.

Laut UNO sind es aber nicht nur Regierungsvertreter oder Behörden, die den Rückkehrern das Leben schwer machen, sondern auch die verschiedenen bewaffneten, extrem gewaltbereiten, islamistischen Milizen. Es gibt zahllose Berichte von Folter, willkürlicher Haft, Vergewaltigung, Raub, Erpressung und vom Verschwinden von Rückkehrern.

Wäre es denn möglich, verurteilte Straftäter oder Gefährder abzuschieben?

Jeder Fall müsse individuell geprüft werden, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Aus der UNO heißt es dagegen: Die Menschenrechte gelten für alle. Oder anders gesagt: Auch Straftäter, die zurück in ihr Heimatland gebracht werden, dürfen dort nicht in Gefängnissen gefoltert oder gar getötet werden.

Wie realistisch ist es also, dass Syrer in naher Zukunft in ihr Heimatland von Österreich aus abgeschoben werden?

Die Wahrscheinlichkeit liegt derzeit bei null, zumal Österreich damit gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde.

APA/AFP/AAREF WATAD

Im Bürgerkrieg in Syrien kamen offiziell 380.000 Menschen ums Leben. Die Schätzungen gehen allerdings eher von 500.000 Todesopfern

Darin ist festgehalten, dass niemand in ein Land zurückgewiesen werden darf, wo ihm oder ihr Verfolgung, Haft, Folter oder gar der Tod droht. Von Seiten der EU-Kommission und den allermeisten anderen EU-Staaten gibt …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.