
Laut Insolvenzantrag decken die Mieteinnahmen die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens.
„Die Zahlungsunfähigkeit der Antragstellerin ergibt sich daraus, dass diese nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten abzudecken. Es handelt sich dabei auch nicht bloß um einen vorübergehenden Zustand, weswegen keine reine Zahlungsstockung vorliegt. Dies ergibt sich daraus, dass ein wirtschaftlicher Verkauf der Wohnungen in den kommenden Monaten auf Grund der momentanen Lage des Immobilienmarktes nicht realistisch erscheint und die Bank dem Einzelabverkauf nicht zustimmt“, heißt es im Insolvenzantrag. „Die Antragstellerin ist überschuldet, da die Passiven der Gesellschaft die Aktiven übersteigen und die Fortbestehungsprognose der Gesellschaft schon mangels Zahlungsfähigkeit negativ ausfällt. Es liegt auch ein negatives Eigenkapital der Gesellschaft vor, da das Eigenkapital der Gesellschaft vollständig durch Verluste aufgebraucht wurde. Auch auf Grund der bereits erwähnten ungünstigen Lage des Immobilienmarktes, die den wirtschaftlichen Verkauf der Wohnungen verhindert, kann keine positive Forstbestehungsprognose aufgestellt werden.“
Die Rede ist WY31 Immobilienbesitz GmbH & Co KG mit dem Sitz in Wien. Sie hat laut Creditreform ein Insolvenzverfahren beantragt. Die WY31 wurde gegründet, um ein Immobilienprojekt in der Weyringergasse 31, 1040 Wien durchzuführen. Die Antragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft.
Der Hintergrund
„Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein noch zu entwickelndes Zinshaus, welches teilweise vermietet ist und teilweise leer steht. Im April 2023 wurde ein verbindliches Kaufanbotunterzeichnet bei welchem, die Anteile an der Gesellschaft an einen neuen Eigentümer abgetreten werden hätten sollen. Der Käufer konnte die dafür notwendigen Mittel nicht nach Österreich bringen“, heißt es weiters. „Im November 2023 trat man vom Kaufanbot zurück. Ab diesem Zeitpunkt fanden zahlreiche und umfassende Gespräche mit der finanzieren Bank statt. Zweck dieser Gespräche war es, die Stundungen zu erreichen, um die Immobilie zu entwickeln und einzeln zu verwerten.“
Und weiters heißt es: „Im April 2024 wurde ein entsprechendes Finanzierungsangebot unter Gremialvorbehalt seitens der Antragstellerin angenommen. Aus bis heute unklaren Gründen wurde das Finanzierungsangebot vom Vorstand der finanzierenden Bank nicht bewilligt. Der Kredit wurde mit 30. Juni 2024 zur Rückzahlung fällig.“
Die Insolvenzursachen
Mit der finanzierenden Bank sollen dann umgehend Sanierungsgespräche geführt und ein erster kurzfristiger Standstill vereinbart worden sein. Dieser sollte dazu dienen, einen langfristigen Standstill zu verhandeln, „um in Ruhe den Einstieg eines Investors zu ermöglich oder ein gesamtes Sanierungskonzept zu entwickeln“.
„Im Dezember 2024 wurde der in Aussicht gestellte langfristige Standstill überraschenderweise nicht abgeschlossen“, so das Unternehmen. „Dies kam deshalb besonders überraschend, weil ebenfalls im Dezember 2024 Gespräche mit dem potenziellen Investor stattgefunden haben.“
Standstill nicht zugestimmt
Obwohl die finanzierende Bank einem weiteren Standstill nicht zugestimmt hat, sollen die Gespräche fortgeführt worden sein. Bis Ende Februar 2025 soll die Aussicht auf einen langfristigen Standstill und einer Vermeidung der Insolvenz bestanden haben.
„Eine Finanzierungsentscheidung durch den Vorstand sollte jedoch erst im April 2025 gefällt werden“, heißt es weiters. „Da der Ausgang über eine Finanzierung unsicher ist und die Antragstellerin mangels ausreichender liquider Mittel ihre offenen Verbindlichkeiten sowie insbesondere den Kredit nicht mehr begleichen kann, ist sie zahlungsunfähig und überschuldet.“
Schulden und Vermögen
Zur Höhe des Vermögens und der Schulden liegen keine Angaben vor. Laut Insolvenzantrag decken aber die Mieteinnahmen die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens. Laut Firmencompass hatte die WY31 Immobilienbesitz GmbH & Co KG …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft