Wenn man mit der AUA im Ausland strandet

Wirtschaft

Eine Wiener Familie fordert für einen streikbedingten Flugausfall von der AUA den vollen Ersatz ihrer Ausgaben. Indes sind die KV-Verhandlungen für das Bordpersonal wieder angelaufen.

Im Ringen um den Kollektivvertrag für das Bordpersonal der Austrian Airlines (AUA) gibt es Fortschritte. „Es gab vergangene Woche verschiedene Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Und man hat sich darauf verständigt, seit Sonntag wieder zu verhandeln“, sagt AUA-Sprecherin Sophie Matkovits. „Gestern, Montag, gingen die Verhandlungen weiter. Die Gespräche sind konstruktiv und es wurde Stillschweigen vereinbart.“

Indes trudeln beim KURIER Beschwerden von AUA-Kunden ein, die durch den Streik des Bord-Personals am Gründonnerstag und am Karfreitag betroffen waren. Einen dieser Fälle schildert Rainer T., der mehrmals im Jahr beruflich zu Messen fliegt. Er reiste mit seiner Familie (drei Personen) mit der AUA am Palmsonntag zu einem Kurzurlaub nach Barcelona. Der Rückflug OS394 war am Abend des Gründonnerstags geplant. Doch der Rückflug fiel wegen des Streiks aus. Er wurde von der AUA am Dienstag davor storniert. „Dann gab es 35 Stunden keinerlei Reaktion“, sagt Herr T. „Die Kommunikation war eine Katastrophe.“ Später wurde ihm eine Umbuchung auf einen Flug am Vormittag des Ostersonntags, also drei Tage später, angeboten.

Ersatzflug nach München

„Das war keine Option“, sagte T. Seine Familie wollte zu Ostern wieder in Wien sein. Er organisierte sich einen Ersatzflug, nach Wien gab es keinen. So musste er von Barcelona nach München und von München ging es mit dem Leihauto für 542 Euro nach Wien. Erst nach insgesamt zwölf Stunden Reisezeit war die Familie T. am Karfreitagabend wieder in Wien.

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Insgesamt hatte Herr T. rund 2.200 Euro Gesamtkosten. Die Kosten für die selbstorganisierten Flüge nach München samt Leihwagen wollte die AUA nicht ersetzen. Wäre die Familie T. aber drei Nächte bis Ostersonntag in Barcelona geblieben, hätte die AUA die Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernehmen müssen. Wobei da kein Fünfsternehotel bezahlt wird, sondern eher Hotels in der Klasse von Motel One. Herr T. hat sich aber nicht beirren lassen, forderte von der AUA einen Kostenersatz ein.

„Erst hat die AUA einen Kostenersatz überhaupt abgelehnt“, schildert Herr T. Nach einem regen Mailaustausch und einem Social-Media-Posting kam plötzlich Bewegung in den Fall.

Die AUA entschuldigte sich bei Herrn T. „aufrichtig“, und überwies ihm drei Mal je 250 Euro Ausgleichszahlung, 245,70 Euro für die zusätzliche Hotelübernachtung, sowie Frühstücks- und die Taxikosten zum Flughafen. Insgesamt 1046,91 Euro.

Aber keinen Kostenersatz für die selbstorganisierten Flüge nach München, lediglich die Original-Ticketkosten von Barcelona nach Wien (86,42 Euro) wurden bezahlt. Dazu kam aus Kulanz auch noch ein Gutschein in Höhe von 1.000 Euro. Unterm Strich hat Herr T. aber nach wie vor einen Schaden von 200 Euro.

Erhöhung gefordert

„Ich habe meinen Fall jetzt bei der Schlichtungsstelle (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte apf, Anm.) eingereicht“, sagt Herr T. zum KURIER. Er möchte, dass die AUA den Gutschein von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.

„So sehr wir Ihre Ausführungen verstehen und auch nachvollziehen können, mit welchen Unannehmlichkeiten Sie und Ihre Familie aufgrund der erfolgten Flugstornierung konfrontiert waren, müssen wir Ihnen leider dennoch mitteilen, dass wir den Gutscheinbetrag nicht erhöhen werden“, antwortete die …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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