
Das EU-Parlament hat am Mittwoch die umstrittenen neuen EU-Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung abgesegnet. Da die EU-Länder bereits zugestimmt hatten, kann die Regelung damit in Kraft treten. Sie sieht vor, dass einige neue genomische Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen sollen. Gentechnik-Skeptiker lehnen die Lockerungen ab, im Agrarsektor fanden sie hingegen Zustimmung.
Auch die Wortmeldungen im Parlament vor der Abstimmung zeigten, dass die Meinungen noch weit auseinanderliegen. Einige Parlamentarier bezeichneten den vorliegenden Kompromiss als „nicht akzeptabel“ und als Ergebnis der Lobbyarbeit von großen Agrarkonzernen. Andere hingegen betonten den guten Kompromiss, der mit den EU-Ländern gefunden worden war, und appellierten für die Annahme.
Alle eingebrachten Änderungsanträge am Text wurden abgelehnt.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte bei den Treffen mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen immer die klare Position Österreichs bei der Gentechnik betont, nämlich für Wahlfreiheit und für eine Kennzeichnungspflicht. Er hatte etwa Befürchtungen geäußert, dass durch die ursprünglichen Vorschläge der Kommission große Konzerne begünstigt und die vergleichsweise kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft bedroht werden könnte.
Genschere Crispr/Cas einfacher zu verwenden
Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen laut Einigung künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) fallen hingegen unter die bestehenden, strengeren GVO-Verordnungen.
Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war, ob es Patente auf die NGT-Sorten geben soll. Die Mehrheit der EU-Länder setzte das durch. Informationen über bestehende oder anhängige Patente sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. In dieser sollen alle Pflanzen aufgeführt werden, die den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 haben. Eine neu einzurichtende Sachverständigengruppe soll prüfen, wie sich die Patente auswirken. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission eine Studie über die Auswirkungen veröffentlichen und falls nötig Folgemaßnahmen vorschlagen.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass Zeit für die Annahme von Durchführungsbestimmungen bleibt. Der neue Rahmen wird voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten.
Bernhuber: Österreich kann gentechnikfrei bleiben
ÖVP-EU-Abgeordneter und Agrarsprecher Alexander Bernhuber betonte im Pressegespräch in Straßburg, dass Österreich auch „weiterhin den Weg der Gentechnikfreiheit gehen könnte“. Zudem sei zu bedenken, wenn „hitzig diskutiert“ werde über den Einsatz von weniger Pflanzenschutzmitteln, dass man sich diese vielleicht sparen könne, wenn „man das eine oder andere Gen verändert“. Auch die „Sorgen der Biolandwirtschaft“ seien „gehört“ worden, betont der studierte Landwirt: „Alles, was da unter neuer Gentechnik geregelt wird, darf nicht im Bio-Bereich eingesetzt werden.“
Der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz sieht den abgestimmten Kompromiss hingegen kritisch. „Eine Kennzeichnung ist nur noch für Saatgut vorgesehen“, für jedes Folgeprodukt dann jedoch nicht mehr, womit etwa beim Kauf von Lebens- oder Futtermitteln nicht mehr ersichtlich wäre, ob NGT dahinter stecken oder nicht, erklärte er kürzlich gegenüber der APA. Laut Waitz setzt die geplante Patentierbarkeit einerseits Pflanzenzuchtbetriebe unter Druck, die ohne genomische Techniken arbeiten, während die wenigen, global agierenden Großkonzerne …read more
Source:: Kurier.at – Politik



