
Die für 1. Oktober geplante Paketsteuer in Höhe von zwei Euro erhitzt weiter die Gemüter. Noch vor der Sommerpause soll die Gegenfinanzierung für die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel im Parlament verabschiedet werden. Heute, Freitag, wird sie im Budgetausschuss behandelt. Mehr als 100 überwiegend kritische Stellungnahmen sind zum Gesetzesentwurf eingelangt, der Handelsverband fordert einen Stopp der Abgabe.
Die betroffenen ausländischen Versandhändler Amazon, Zalando und eBay fühlen sich diskriminiert und kündigten bereits rechtliche Schritte gegen die Steuer an. Die deutsche Otto-Gruppe will beim Bundesfinanzgericht gegen den Steuerbescheid berufen.
„Beachtlich unionsrechtliche Bedenken“
Ihre juristischen Chancen stünden gut, meint Georg Eisenberger, einer der führenden EU-Rechtsexperten in Österreich. Der Gründungspartner der Eisenberger Rechtsanwälte hat den Entwurf genau unter die Lupe genommen und mit Präzedenzfällen in der EU verglichen.
Sein Fazit: Die Steuer, die jährlich 280 Mio. Euro ins Budget spülen soll, werfe „beachtliche unionsrechtliche Bedenken“ auf. Sie könnte sowohl als Diskriminierung für ausländische Versandhändler im grenzüberschreitenden Warenverkehr gewertet werden als auch als verbotene Beihilfe für stationäre Händler mit Filialnetz, die von der Steuer unberührt bleiben.
Nur ein Steuerpflichtiger aus dem Inland
Für potenziell diskriminierend hält Eisenberger wie andere Juristen auch die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro. Diese übersteigen laut einer Auswertung aus dem Vorjahr 15 Anbieter, wovon 14 ihren Sitz nicht in Österreich haben, etwa Amazon, Temu, Zalando, Shopapotheke oder Otto. Auf Rang 15 steht der Möbelhändler XXXLutz. Somit wäre nur ein einziges inländisches Unternehmen steuerpflichtig.
Das Argument, es seien auch österreichische Händler, die über die Marktplätze verkaufen, indirekt betroffen, hält der Anwalt für wackelig. „Hier wird man genauere Zahlen brauchen. Aber ich gehe davon aus, dass der Inländeranteil an den Österreichverkäufen über die Plattformen deutlich unter zehn Prozent liegt.“ Wenn aber 14 von 15 Unternehmen über der Schwelle ausländisch seien und mehr als 90 Prozent des Umsatzes bei ausländischen Anbietern liege, werde der Marktzugang für ausländische Produkte erschwert.
Es sei zwar legitim, dass ein Land eine Umwelt- und Infrastrukturabgabe gegen die Paketflut einhebe, argumentiert Eisenberger. Diese dürfe aber nicht nur einzelne Marktteilnehmer treffen, sondern müsse nach neutralen Kriterien wie Paketmenge, Gewicht, Zustellstruktur oder Emissionen bemessen werden.
Lange Rechtsverfahren drohen
„Über die rechtliche Bewertung als Marktzugangsbeschränkung oder als Beihilfe kann man natürlich streiten. Sicher ist aber: Es drohen lange Verfahren“, sagt Eisenberger. Die geplanten Einnahmen für die Finanz seien daher mehr als fraglich. Es gäbe ein hohes Verfahrens- und Rückzahlungsrisiko.
In welcher Form die Plattformen gegen die Abgabe vorgehen werden, sorgt für Kopfzerbrechen bei Juristen. Beschwerden an das Finanzgericht sind ebenso möglich wie eine Revision an den VwGH oder ein Vorab-Entscheidungsansuchen an den EuGH. Letzteres könnte die Einführung verzögern. Sollte sie später als unionsrechtswidrig beurteilt werden, müssten zu Unrecht erhobene Beträge zurückgezahlt werden. Je nach Fall könnten auch Zinsen und Staatshaftungsfragen relevant werden, meint Eisenberger.
Bei den chinesischen Anbietern, die keine Präsenz in Österreich haben, ortet der Experte Probleme bei der Steuereintreibung: „Es wird spannend, was passiert, wenn die Plattformen keinen Bevollmächtigten ernennen oder nichts abführen.“
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



